|
IV.
Die Arbeitsgrundlagen
Die wichtigsten
Arbeitsgrundlagen für alle Helfertypen sind allgemein Gesundheit,
Kondition und Charakterstärke sowie ein umfangreiches Sach- und Fachwissen.
Dabei ist das Spezialgebiet des Aufbauhelfers und Scheintäters das
hundliche Wesen und die Lernpsychologie, während der Prüfungshelfer
besonders die sportlichen Regeln der einzelnen Prüfungsordnungen kennen
muß. Daneben sind von allen Helfern noch folgende wichtige Punkte
bedingungslos zu berücksichtigen:
1. Der genaue
Arbeitsablauf
Der Helfer sollte
niemals unvorbereitet mit seiner Tätigkeit beginnen, sondern hat vor
Beginn jeder Schutzdienstarbeit eindeutig das Arbeitsziel und die
dafür notwendigen Maßnahmen festzulegen. Diese Planung ist genau mit
dem Hundeführer zu besprechen, weil ohne dessen Unterstützung der
Schutzhund kaum optimal geformt werden kann. Dabei wird zusätzlich
die Tagesform von Helfer, Hundeführer und Schutzhund bestimmt sowie
die von Helfer und Hundeführer zu erbringenden Leistungen. Die notwendige
Absprache ist jedoch nur dann für alle Beteiligten vorteilhaft, wenn
Helfer und Hundeführer
|
a)
|
konsequent
und reibungslos zusammenarbeiten. |
|
b)
|
alle
ihre Aufgaben bestens erfüllen. |
|
c)
|
in
keiner Weise einen vorhandenen oder aurkommenden Ärger am Schutzhund
abreagieren. |
|
d)
|
auf
keinen Fall ein evtl. Versagen des Schutzhundes dem Hund anlasten. |
|
Die
richtige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Helfer und
Hundeführer verläuft stete nach folgendem Grundmuster:
|
|
a)
|
Der
Helfer löst zunächst die allgemeine Kampfbereitschaft des Schutzhundes
aus und bringt ihn dann durch gezielte Reizgestaltung trieblich
auf volle "Touren". |
|
b)
|
Der
Helfer gibt dem Schutzhund nach dem Anbiß durch ruhige Arbeit
die Chance, aus sich herauszugehen und zu kontern bzw. sich im
Beißen abzureagieren. Dabei vermittelt er dem Schutzhund das Gefühl
der Überlegenheit. |
|
c)
|
Der
Hundeführer veranlaßt den Schutzhund konsequent zu einer korrekten
Arbeitsweise, ohne daß der Meutetrieb den Kampftrieb des Schutzhundes
zu stark beeinflußt. |
| d) |
Der
Helfer unterstützt die Gehorsamsarbeit des Hundeführers nicht
durch Schläge oder andere harte Einwirkungen, sondern in erster
Linie durch Schnelligkeit, Schocken und Körperausstrahlung. |
| e) |
Der
Helfer und der Hundeführer lehren den Schutzhund unmißverständlich,
daß die Aus-Phasen nur Überleitungen zu den einzelnen Beißphasen
sind und nicht die Auseinandersetzung mit dem Helfer beenden.
Dabei ist darauf zu achten, daß die Unterbrechungen die Triebe
des Schutzhundes stärken und den Kampfstreß mindern. |
| f)
|
Der
Helfer und der Hundeführer nehmen bei den einzelnen Verhaltensweisen
des Schutzhundes eine exakte Körperhaltung ein, so daß für den
Schutzhund eine deutliche Verknüpfungsmöglichkeit und eine klare
Verhaltenssituation entsteht. |
| g)
|
Der
Helfer und der Hundeführer lehren den Schutzhund von Anfang an,
daß er Belastungen standzuhalten hat und diesen nicht durch Meideverhalten
entgehen, sondern sie nur durch Angriff beseitigen kann. Dabei
ist der Einwirkungsgrad genau auf den Hundetyp abzustimmen und
von keinem Gestalter unvermittelt und übertrieben zu erhöhen.
|
2. Die sichere
Körperbeherrschung
Der Helfer erreicht
eine sichere Kontrolle seiner Bewegungen am besten durch ein gezieltes
Training und eine Bekleidung, die ihn bei seiner Tätigkeit zwar gut
schützt, aber in keiner Weise behindert. Dabei sind Schuhe oder Stiefel
mit starker Profilsohle die wichtigsten Kleidungsstücke, weil
| a) |
ein
schlechtes Schuhwerk eine unsichere Standfestigkeit bedeutet.
|
| b) |
eine
unsichere Standfestigkeit eine mangelnde Körperbeherrschung zur
Folge hat. |
| c) |
eine
mangelnde Körperbeherrschung fehlerhafte Reaktionen hervorruft.
|
| d)
|
fehlerhafte
Reaktionen falsche Verknüpfungen bewirken. |
| e) |
falsche
Verknüpfungen einen Problemhund ergeben. |
| f) |
ein
Problemhund zu einer zweifelhaften Zusammenarbeit führt. |
| g) |
eine
zweifelhafte Zusammenarbeit unweigerlich mit einem Mißerfolg endet. |
3. Die richtige
Reizgestaltung
Die wichtigsten
Reizmittel sind die Körperspannung, die Bewegungsformen und die Lautäußerungen
des Helfers sowie das Beuteobjekt, die Peitsche und der Stock.
Diese triebsteigernden
Mittel hat der Helfer während des Schutzdienstes so geschickt einzusetzen,
daß der Schutzhund ständig auf einem hohen Triebniveau bleibt. Dabei
hängt der Erfolg dieser Arbeit entscheidend davon ab, daß die
| a) |
Art,
Stärke und Wiederwahl der Reize genau dem jeweiligen Hundetyp
entsprechen. Denn die Reaktionsweisen des Schutzhundes werden
primär beeinflußt von den Erfahrungs-, Gewöhnungs- und Ermüdungswerten,
die der Schutzhund gegenüber dieser Reizgestaltung oder den Einzelreizen
besitzt oder aufbaut. |
| b) |
Reize
die einzelnen Kampftriebkomponenten des Schutzhundes wirkungsvoll
auslösen. Denn die Reaktionsstärken des Schutzhundes werden primär
beeinflußt von dem Ausprägungsgrad der einzelnen Triebelemente
und der Empfindlichkeit gegenüber der speziellen Reizgestaltung
oder den Einzelreizen. |
| c) |
Reizmittel
auch wirklich als solche eingesetzt werden und nicht zu abstumpfenden
Mitteln ausarten. Denn die Reaktionsqualitäten des Schutzhundes
werden primär beeinflußt durch gezieltes Reizen und nicht z. B.
durch obligatorisch regelmäßiges Schlagen mit der Peitsche oder
Stock. |
4. Das Aktions-Reaktions-Schema
Die Schutzdienstarbeit
ist generell ein Wechselspiel zwischen Aktion und Reaktion von Helfer,
Schutzhund und Hundeführer. Dabei haben Helfer und Hundeführer die
Verhaltensweisen des Schutzhundes
| a) |
ständig
zu beobachten. Denn diese zeigen den Gestaltern, ob ihre Aktionen
und Reaktionen richtig oder falsch sind. Dabei sind die feinfühliger
reagierenden Hündinnen die besseren Anzeiger. |
| b) |
immer
zu beantworten. Denn jede unbeachtete Verhaltensweise wirkt sich
auf das Kampfverhalten des Schutzhundes negativ aus. Dabei erzeugen
besonders die unbeständigen positiven Handlungen des Schutzhundes
eine kampftrieb senkende Wirkung. |
| Das
Aktions-Reaktions-Spiel selbst verläuft stets nach demselben Schema:
|
| a)
|
Der
Helfer versucht durch eine gezielte Reizgestaltung eine bestimmte
Kampftriebkomponente beim Schutzhund zu aktivieren. |
| |
Beispiel: |
|
|
Helfer droht = Versuch zur Auslösung des hundlichen Aggressionstriebes
|
| b) |
Die
Verhaltensweise des Helfers zeigt je nach Gestaltungsart sowie
Anlage und Verfassung des Schutzhundes eine bestimmte Wirkung.
|
| |
Beispiel: |
| |
Helfer
droht = Hund wehrt ab = richtige Aktion + Reaktion. |
| |
Helfer
droht = Hund zeigt nur Interesse = ungenügende Aktion + Reaktion |
| |
Helfer
droht = Hund meidet = falsche Aktion + Reaktion. |
| c) |
Die
Reaktion des Schutzhundes löst bei Helfer und Hundeführer eine
Erwiderung aus. |
| |
Beispiel: |
| |
Hund
wehrt ab = Helfer meidet = Hundeführer lobt Hund. |
| |
Hund
zeigt nur Interesse = Helfer verstärkt Drohung = Hundeführer ist
neutral. |
| |
Hund
meidet = Helfer droht mit verringerter Intensität weiter = Hundeführer
greift mit Hund Helfer an - Helfer meidet. |
| d)
|
Die
Maßnahmen des Helfers und Hundeführers beeinflussen rückwirkend
das weitere Verhalten von Schutzhund, Helfer und Hundeführer.
|
| |
Beispiel: |
| |
Helfer
droht erneut = Hund verstärkt die Abwehr = Hundeführer lobt Hund
intensiver. |
| |
Helfer
droht verstärkt = Hund wehrt ab = Hundeführer lobt Hund oder =
Hund meidet = Hundeführer reagiert wie unter Punkt c). |
| |
Helfer
droht schwächer = Hund zeigt Abwehrverhalten = Hundeführer lobt
Hund oder = Hund hält Drohung stand = Hundeführer ist neutral
oder = Hund meidet erneut = Hundeführer reagiert in verstärkter
Form wie unter Punkt c). |
5. Die korrekte
Abwehr des Schutzhundes
Die Brauchbarkeit
des Helfers wird am deutlichsten sichtbar bei der Abwehr des Schutzhundes.
Denn trotz schützender Bekleidung entsteht im Augenblick der direkten
Konfrontation mit dem Schutzhund bei den meisten Helfern ein kurzes,
meist unbewußtes Angstgefühl, das zu den verschiedensten Fehlreaktionen
führt, z. B. Verkrampfung, Nervosität, Wut, Fluchttendenz usw. Die
Folge davon ist, daß diese körperlichen und seelischen Anspannungen
oft in unfairer Weise am Schutzhund abreagiert werden. Dieses unsachliche
und unsinnige Gebaren, wie den Schutzhund hart auflaufen zu lassen,
sinnlos am sauberen Beißen zu hindern, unsachgemäß zu verprügeln,
ausweichend anzunehmen usw. ist in der Regel bei Prüfungshelfern zu
beobachten. Dabei ist die Neigung zu unsportlichem Verhalten vor allem
bei jenen Helfern am größten, die
| a) |
noch
geringe oder falsche Kenntnisse und Erfahrungen besitzen oder
eine unrealistische Einstellung zum Schutzhund haben. |
| b) |
ihre
negativen Anlagen wie Eigenwilligkeit, Gewalt, Leichtsinn, Nervosität,
Reizbarkeit und Unversöhnlichkeit nicht beherrschen. |
| c) |
unter
verschiedenartigen Komplexen leiden. |
Da die Regeln
des "Fair play" nicht nur für Hundeführer und Schutzhund gelten, sondern
auch für den Helfer, sind solche unqualifizierten Helfer bis zur entsprechenden
Besserung abzulehnen. Dies gilt besonders für "Personen im Schutzanzug",
die auf Wettkämpfen, Prüfungen und Körungen tätig sind.
Die Annahme des
angreifenden Schutzhundes hat beim Aurbau und auf Prüfungen grundsätzlich
mit etwas vorgestrecktem, in Brusthöhe gehaltenem Schutzarm zu erfolgen.
Dabei hat der vorwärts oder rückwärts gehende Helfer den anspringenden
Schutzhund federnd über die zwischen Brust und Schutzarm liegende
"Knautschzone" abzufangen. Gleichzeitig hat der Helfer sich um 180
Grad geschickt und schnell zu drehen und den Schutzhund gefühlvoll
wieder abzusetzen. Danach hat der Helfer den Schutzarm sofort wieder
an seine Brust zu ziehen und mit dem Schutzhund angemessen weiterzukämpfen.
Der direkt auf den angreifenden Schutzhund zulaufende Helfer hat den
anspringenden Schutzhund durch ein kurzes Verweilen aufzufangen.
Der ohne sichtbaren
Armschutz arbeitende Scheintäter hat den angreifenden Schutzhund entweder
wie vor beschrieben oder frontal mit dem Oberkörper federnd anzunehmen.
6. Die gezielten
Einwirkungen auf den Schutzhund
Die Bestätigungen
und Bestrafungen des Schutzhundes stärken oder schwächen grundsätzlich
alle Verhaltensweisen, egal ob sie erwünscht oder unerwünscht sind.
Deshalb sollten Helfer und Hundeführer ihre belohnenden, lobenden
und strafenden Maßnahmen niemals unkontrolliert setzen, sondern ausschließlich
und eindrucksvoll bei deutlich sichtbar erwünschtem und unerwünschtem
Verhalten des Schutzhundes.
Dabei liegt der
richtige Zeitpunkt für die
| a) |
positiven
Einwirkungen stets zu Beginn oder beim Ablauf des Wunschverhaltens.
|
| |
Beispiel
1
|
| |
Der
Hundeführer lobt den Schutzhund sofort, wenn er bei der Helferdrohung
nach vorn in die Aggression geht. Dagegen wird der Schutzhund
z. B. nicht gelobt, wenn er nur Interesse zeigt. Denn dadurch
wird nicht die erwünschte Angriffshandlung ausgelöst, sondern
nur die neutrale Standhaftigkeit bestätigt. Die Folge davon ist
eine Zunahme des passiven Verhaltens des Schutzhundes. |
| |
Beispiel
2
|
| |
Der
Helfer belohnt den Schutzhund beim Verbellen nur während des Lautgebens
durch Beißenlassen. Dagegen wird dem Schutzhund der Schutzarm
nicht nach dem Bellaut angeboten. Denn dadurch wird nicht das
erwünschte Bellen bestätigt, sondern die Bellpause. Die Folge
davon ist, daß der Schutzhund zum "Pausenbeller" wird. |
| b) |
negativen
Einwirkungen stets eine halbe Sekunde nach Beginn des Fehlverhaltens. |
| |
Beispiel:
|
| |
Der
Hundeführer versetzt dem Schutzhund sofort einen Strafreiz, wenn
er den Ansatz zum Nachbeißen zeigt. Dagegen wird von keinem Gestalter
auf den Schutzhund eingewirkt, wenn er schon ge-bissen hat. Denn
dadurch wird nicht der Vorgang des Nachbeißens bestraft, sondern
das ansonsten richtige Beißverhalten. Die Folge davon ist, daß
der Schutzhund mit der Zeit ein unsicheres Beißverhalten und schlechten
Griff zeigt. |
| Die
für den Lernerfolg des Schutzhundes entscheidenden Bestätigungsarten
im Schutzdienst sind folgende: |
| a) |
Das
körperliche und lautliche Lob des Hundeführers und Helfers, das
der Schutzhund stets zu Beginn oder während der erwünschten Verhaltensweise
erhält. Dabei ist zu beachten, daß das Lob des Hundeführers nur
dann unterstützend und leistungsfördernd wirkt, wenn der Schutzhund
vollstes Vertrauen zum Hundeführer hat. Dieses Vertrauen wird
primär in der Fährtenarbeit aufgebaut. |
| b) |
Die
Erlösung aus einem Triebstau durch die Aufhebung einer Gehorsamsübung
seitens des Hundeführers (z.B. Revieren nach der Einnahme einer
korrekten Sitzposition) oder des Helfers (z. B. Flucht nach der
Einnahme einer korrekten Liegeposition). |
| c) |
Der
Erhalt des Beuteobjekts während des Ablaufes einer erwünschten
Verhaltensweise (z. B. während des Bellens oder Konterns). |
| d) |
Die
Fortsetzung des vom Hundeführer unterbrochenen aktiven Kampfverhaltens,
z. B. nach korrektem Transport oder fehlerfeier Aus-Phase. |
| e) |
Das
Meideverhalten des Helfers, z. B. bei aggressivem Abwehrverhalten
des Schutzhundes. |
| Die
bei der Schutzdienstarbeit unumgänglichen negativen Einwirkungen
sind folgende: |
| 1.
|
Die
körperlichen und lautlichen Strafreize des Hundeführers, die der
Schutzhund stets eine halbe Sekunde nach Beginn der unerwünschten
Verhaltensweise erhält. Dabei ist jedoch genau zu unterscheiden
zwischen |
|
a)
der Korrektur
|
|
Das
sind alle individuell dosierten Maßnahmen, die eine unrichtige
Ausführung eines erlernten Wunschverhaltens sofort unterbinden
und den Schutzhund zur richtigen Handlungsweise veranlassen,
z. B. leichte Leinenrucks, unwillige Worte, Drohbewegungen.
|
|
b)
dem Zwang
|
| Das
sind alle individuell dosierten Maßnahmen, die den Schutzhund
dazu veranlassen, ein erwünschtes und erlerntes Verhalten absolut
zuverlässig auszurühren. Dabei wird nach einem Fehler so lange
mit dosiertem Zwang auf den Schutzhund eingewirkt, bis er das
Wunschverhalten wieder zu zeigen beginnt. Dann hört sofort der
Zwang auf und das richtige Verhalten wird bestätigt. |
| c)
der Bestrafung |
| Das
sind alle stärker dosierten Maßnahmen, die den Schutzhund dazu
veranlassen, ein unerwünschtes Verhalten zu unterlassen, z. B.
stärkere Leinenrucks, harte Einschüchterungslaute, blitzartiges,
starkes Erschrecken oder Schocken. |
|
d)
dem Starkzwang
|
| Das
sind alle stark dosierten Maßnahmen, die den Schutzhund dazu veranlassen,
ein gravierendes oder gefährliches Fehlverhalten absolut zuverlässig
zu unterlassen, z. B. Auflehnung gegen den Hundeführer. Dabei
bewirkt wie unter Punkt 2 der Abbruch des Störreizes den Lernerfolg
und nicht der Zwang selbst. |
| 2. |
Die
körperlichen Strafreize des Helfers, die er dem Schutzhund beim
Versagen des Hundeführers notfalls geben muß. Dabei ist jedoch
unbedingt darauf zu achten, daß diese negativen Helfereinwirkungen
auch wirklich Notaktionen bleiben. Denn ist der Helfer öfters
gezwungen, den Schutzhund zur "Räson" zu bringen, besteht die
akute Gefahr der "Helferabhängigkeit". |
| Dies
hat zur Folge, daß der von den Strafreizen des Helfers oder von
dem strafenden Helfer abhängige Schutzhund z. B. |
| a) |
selten
ein echter, rühriger Schutzhund wird. |
| b)
|
meist
nur nach Erhalt der Strafreize oder aus Furcht vor dem strafenden
Helfer gut arbeitet. |
| c)
|
allgemein
bissig, bösartig, unberechenbar und unsicher wird. |
| d) |
mit
der Zeit im Schutzdienst versagt oder ausartet. |
| Da
die "disziplinarischen" Maßnahmen des Helfers dem Schutzhund und
dem Hundeführer letztlich mehr schaden als nutzen, sollte jeder
vernünftige und verantwortungsbewußte Helfer es ablehnen, die
ungenügende Hundeführertätigkeit durch eigene Aktionen auszugleichen.
|
7. Die Steuerung
des Kampftriebes
Der Kampftrieb
des Schutzhundes wird im Schutzdienst grundsätzlich durch die Bewegungen
und Gebärden des Helfers gesteuert. Dabei bestimmt die Richtung der
Bewegung und der Intensitätsgrad der Gebärden,
welche Kampftriebkomponente vorrangig in welcher Form wirkt. Diese
Tatsache bedeutet primär folgendes:
|
a)
|
Der
Helfer kann durch seine körperliche Ausdrucksweise das Leistungsbild
des Schutzhundes manipulieren und ihn z. B. gut oder schlecht
aussehen lassen. Dabei ist die Möglichkeit der Manipulation um
so größer, je dümmer, empfindlicher, nervenschwächer, unsicherer,
unterordnungsbereiter, helferabhängiger und beutebesessener der
Schutzhund ist. Dagegen kann der Helfer die Arbeitsweise des Schutzhundes
um so weniger manipulieren, je mehr er anlage-und arbeitsmäßig
ein echter, führiger Schutzhund ist. Da es für den Hundeführer
ebenfalls viel leichter ist, einen für Außenreize empfänglicheren
als unzugänglicheren Schutzhund zu manipulieren, zeigt z.B. ein
beutetriebbesessener Unterhund in der Regel eine schönere sportlichere
Leistung als ein kampftriebmäßig ausgeglichener Kopfhund. |
|
b)
|
Der
Helfer beeinflußt durch seine Arbeit rückwirkend die Zucht und
das Verhalten des Schutzhundes im Alltag. Dabei wirkt sich die
übermäßige Förderung und Nutzung des Beutetriebes besonders schädlich,
auf die Umwelt aus. Denn durch die allgemeine Ausweitung des trainierbaren
Beutetriebs können |
| 1. |
viele
negative Schutzhundanlagen so überdeckt werden, daß auch die weniger
gut veranlagten Schutzhunde plötzlich züchterisch wertvoll erscheinen.
Dieses trügerische Bild eines echten Schutzhundes ist meist sehr
deutlich bei jenen Schutzhunden zu erkennen, die für den gehobenen
Leistungssport getrimmt wurden. |
| 2. |
die
Beutetriebreaktionen des Schutzhundes ungewollt ausarten, z. B.
Beißen von weglaufenden oder hinstürzenden Kindern. Dabei ist
die Gefahr um so größer, je öfters der Beutetrieb des Schutzhundes
einer Befriedigung bedarf und je weniger der Schutzhund die innere
Reizstauung abreagieren kann. |
|
c)
|
Der
Helfer sollte alle Auslösefaktoren und Mischungsverhältnisse der
Kampftriebkomponenten genau kennen und bewußt bei seiner Arbeit
einsetzen. Dabei sollte er besonders folgende drei Punkte berücksichtigen:
|
| 1. |
Der
Beutetrieb dominiert allgemein bei ausweichenden und flüchtenden
Körperhaltungen des Helfers. Diese Erscheinung entsteht z. B.
dann, wenn der Helfer |
| |
a) dem angreifenden Schutzhund den Schutzarm seitlich mit weggedrehtem
Oberkörper anbietet und nicht frontal vor der Brust. |
| |
b) auf den angreifenden Schutzhund nicht frontal zuläuft, sondern
sich von der Laufrichtung des Schutzhundes in einem spitzen Winkel
entfernt. |
| |
c) vom
Schutzhund weggeht, wegrennt oder flüchtet.
|
| 2. |
Die
Aggression ist wie die Fortbewegung ein Mehrzweckverhalten, das
im Dienst verschiedener Antriebe ausgeführt wird und die gegnerische
Auseinandersetzung zwischen Artgenossen und Vertretern anderer
Lebewesen umfaßt. Die Bereitschaft zur gegnerischen Auseinandersetzung
(Aggressivität) kann z. B. ausgelöst werden durch |
| |
a)
Beutetiere oder bewegte Beuteobjekte (Beuteaggression). |
| |
b)
Rivalen, Eindringlinge oder Spielbereitschaft (soziale Aggression).
|
| |
c)
Schreck, Schmerz oder Feind (aktiver Wehrtrieb) |
| |
d)
Überschreiten der kritischen Distanz (passiver Wehrtrieb oder
Notwehrreaktion). |
| |
e)
Streitigmachen von Beute oder Lernüberforderung (Frustrations-Aggression).
|
| 3. |
Der
Schutzdienst ist stets so zu gestalten, daß die drei Kampftriebkomponenten:
Beutetrieb, Sozialtrieb und Wehrtrieb sich in ihrer Vorherrschaft
situationsbedingt ablösen und nicht ein bestimmter Trieb ständig
überwiegt, z. B. Beutetrieb. Dabei ist die Aggression das tragende
Element jeder echten Schutzdienstarbeit und der aktive Wehrtrieb
die kampfdruckerzeugende spezielle Kraft.
|
8. Der Gebrauch
der Kampftriebkomponenten
Die in jeder Hinsicht
richtige und erfolgreiche Nutzung des Beutetriebes, der sozialen Aggression
und des Wehrtriebes des Schutzhundes bedingt, daß der Helfer die Entwicklung,
die Eigenart und die Auswirkung der einzelnen Kampftriebkomponenten
genau kennt. Die für die Praxis wichtigsten Erkenntnisse sind folgende:
| a)
Der Beutetrieb |
| Der
Beutetrieb ist beim Schutzhund von Anfang an vorhanden und kann
ab der 4. Woche durch spielerische Übungen gezielt geweckt und
gefördert werden. |
| Jedoch
ist der Beutetrieb umsichtig zu trainieren, weil er zwiespältig
wirkt. Dies bedeutet: Der Beutetrieb kann einerseits durch ständiges
Beutespiel in Stärke und Auslösbarkeit bis zur Maßlosigkeit gesteigert
werden, baut aber andererseits durch ständige Auslösung mit der
Zeit ab. |
| Die
entscheidenden Nachteile aus dieser Tatsache sind folgende: |
|
1.
|
Der
Beutetrieb beeinträchtigt in zunehmendem Maße die Lernfähigkeit
und die Führigkeit des Schutzhundes, wie er durch Beutespiele
im Übermaß gesteigert wird. Dadurch ist der Schutzhund in der
Aktivphase immer schwerer zu kontrollieren und reagiert nur noch
auf die Beute = Beutebesessenheit. |
|
2.
|
Der
Beutetrieb baut mit der Zeit systematisch in dem Maße ab, wie
der Schutzhund an eine gleichbleibende, belastungsfreie Reizgestaltung
und Ablaufart gewöhnt wird. Dadurch wird der Schutzhund mit zunehmendem
Alter unterfordert und immer gleichgül-tiger im Schutzdienst =
Beuteapathie. |
|
3.
|
Der
Beutetrieb unterliegt aufgrund seiner natürlichen Funktion der
reiz- und aktionsspezifischen Ermüdung und kann zu größeren Aktivitäten
nur in bestimmten Zeitabständen oder mit entsprechend stärkerer
Reizgestaltung veranlaßt werden. |
| Demgegenüber
besteht der entscheidende Vorteil einer sinnvollen Nutzung des
Beutetriebs im Schutzdienst im folgenden: |
|
1.
|
Der
Beutetrieb verursacht grundsätzlich keine psychische Belastung
und Lernhemmung und kann daher vorrangig zur Verhaltensformung
genutzt werden. |
|
2.
|
Der
Beutetrieb fördert bei richtigem Gebrauch bestens das Stärkegefühl
und die Persönlichkeitsentwicklung des Schutzhundes. |
|
3.
|
Der
Beutetrieb unterstützt optimal die Entwicklung der Kampfesfreude
des Schutzhundes. |
| b)
Der Sozialtrieb |
| Die
zu dem Sozialtrieb gehörenden einzelnen Aggressionsformen sind
beim Schutzhund teils ab der 6. Lebenswoche und teils erst spät
erregbar. Dabei kann die ererbte Erregbarkeit zwar nicht universell
gesteigert werden wie der Beutetrieb, aber die Empfindlichkeit
des Schutzhundes gegenüber einer bestimmten Reizgestaltung kann
durch spezielles Training erhöht werden (Beutearbeit). |
| Die
entscheidenden Nachteile der Sozialaggressivität sind folgende:
|
|
1.
|
Der
Schutzhund wird einer gewissen seelischen Belastung ausgesetzt
und ist dadurch etwas schwerer zu belehren und zu führen. |
|
2.
|
Der
Schutzhund muß zuerst lernen, die Belastung ausschließlich durch
Angriff und nicht durch Flucht abzureagieren. |
| Dagegen
besteht der entscheidende Vorteil einer sinnvollen Nutzung des
Sozialtriebes im Schutzdienst in folgendem: |
|
1.
|
Die
soziale Aggression unterliegt nicht der reiz- und aktionsspezifischen
Ermüdung und kann jederzeit aktiviert und mit dem Beutetrieb vermischt
werden. |
|
2.
|
Die
soziale Aggression verhindert den Abbau des Beutetriebes und fördert
gleichzeitig das innere Gefühl der Stärke des Schutzhundes wie
der Beutetrieb. |
|
3.
|
Die
soziale Aggression verleiht dem freudigen Kampfverhalten des Schutzhundes
den notwendigen Ernst und bereitet die Wehrarbeit vor. |
| c)
Der Wehrtrieb |
| Der
Wehrtrieb ist beim Schutzhund erst ab etwa dem 6. Lebensmonat
richtig erregbar und unterliegt in seiner Stärkung denselben Regeln
wie die soziale Aggression. Die entscheidenden Nachteile des Wehrtriebes
sind folgende: |
|
1.
|
Der
Schutzhund wird einer starken seelischen Belastung ausgesetzt,
die das Lernvermögen und die Führigkeit des Schutzhundes erheblich
einschränkt. |
|
2.
|
Der
Schutzhund zeigt im wesentlichen nur böse, taube und unsaubere
Reaktionen. |
|
3.
|
Der
Schutzhund muß zuvor die richtige Befreiung aus der Streßsituation
sicher beherrschen. |
|
4.
|
Der
Schutzhund erleidet durch eine ständige starke Belastung mit der
Zeit körperlichen und seelischen Schaden. |
| Demgegenüber
besteht der entscheidende Vorteil einer sinnvollen Nutzung des
Wehrtriebes im Schutzdienst in folgendem: |
|
1.
|
Der
Wehrtrieb zeigt den Unterschied zwischen echtem und unechtem Schutzhund
deutlich auf und bestimmt den wahren Wert des Schutzhundes. |
|
2.
|
Der
Wehrtrieb unterliegt nicht der reiz- und aktionsspezifischen Ermüdung
und kann jederzeit aktiviert und mit der sozialen Aggression zu
einem hohen Triebniveau vermischt werden. |
|
3.
|
Der
Wehrtrieb führt dem Kampfverhalten des Schutzhundes die notwendige
Intensität zu und fördert beim echten Schutzhund noch mehr das
innere Gefühl der Stärke. |
9. Die Verantwortung
des Helfers
Der wirklich
gute Helfer ist sich seiner Verantwortung gegenüber dem Verband, Verein,
Züchter, Hundeführer, Schutzhund und Öffentlichkeit voll bewußt. Dies
bedeutet primär, daß er
| a) |
kompromißlos
nach dem Motto handelt: "Der Schutzhund ist ein Gebrauchshund
und kein Schaustück." |
| b) |
systematisch
das Vereinsniveau durch objektive Arbeit anhebt und nicht zum
Diener oder Lakai der Mitglieder wird. |
| c)
|
konsequent
die Züchter dazu veranlaßt, die Schutzhundanlagen auf breiter
Basis zu verbessern. |
| d) |
ausschließlich
im Teamwork mit dem Hundeführer den Schutzhund formt und nicht
zum Selbstzweck. |
| e) |
konstant
den Schutzhund entsprechend seinen Anlagen, seiner Entwicklung
und seinem Leistungsstand fair und gezielt arbeitet. |
Dabei hat der
Helfer den ganzen Kampftrieb des Schutzhundes im Hinblick auf das
Ausbildungsziel und die Führeigenschaften des Hundeführers auszulösen
und zu leiten. Dagegen zeugt das Hemmen, Überziehen, Überdecken und
Fehlleiten bestimmter Bestandteile des Kampftriebes nicht von einer
verantwortungsbewußten und unvoreingenommenen Einstellung und Arbeitsweise,
egal welche persönlichen Leistungen der Helfer mit seinem Schutzhund
oder im Privatbereich erbringt.
Der Aufbauhelfer,
Prüfungshelfer und Scheintäter hat weiterhin die einmal begonnene
Formung des Schutzhundes konsequent und selbständig zu Ende zu führen.
Dabei ist ein Helferwechsel nur dann zu verwirklichen, wenn der Schutzhund
den Lernstoff sicher beherrscht und korrekt ausführt oder bei seinem
"Lehrmeister" keinen Lernfortschritt mehr zeigt. Dagegen sollte der
Helfer jede weitere Ausbildung des Schutzhundes ablehnen, wenn der
Hundeführer während der Ausbildungszeit willkürlich den Helfer wechselt.
Denn jeder unbedacht durchgeführte Helferwechsel beeinträchtigt immer
die Arbeit des Stammhelfers, vor allem das "Herumdoktern" eines unqualifizierten
"Mannes im Schutzanzug".
Das Ziel jeder
vernünftigen Helfertätigkeit ist ein harter, mutiger, scharfer, sicherer,
triebstarker und korrekt arbeitender Schutzhund, der seinem Hundeführer
in allen Situationen absolut zuverlässig ge-horcht. Also der echte,
führige Schutzhund und nicht der beutetrieb-besessene Sporthund.
10. Die Korrektur
des Schutzhundes
Die zwei wichtigsten
Voraussetzungen für eine wirksame und länger andauernde Korrektur
eines hundlichen Fehlverhaltens sind der Charakter des Hundeführers
und das Alter des Schutzhundes. Dabei gelten allgemein folgende Erfahrungswerte:
| a) |
Der
Zeit- und Energieaufwand für die Verbesserung einer fehlerhaften
Verhaltensweise des Schutzhundes ist von vornherein vergebens,
wenn der Hundeführer nicht in die Korrektur mit einbezogen wird.
Denn die Fehlverhalten des Schutzhundes im Schutzdienst werden
in der Regel mehr durch die falsche Führweise des Hundeführers
verursacht als durch das Versagen des Helfers. Dabei sollte der
Helfer jede Berichtigung sofort ablehnen oder abbrechen, wenn
der Hundeführer nicht mitwirken will oder seine Führeigenschaften
und sein Führverhalten nicht deutlich verbessert. |
| b) |
Die
höchste Erfolgsquote ist bei Schutzhunden zu erzielen, deren Lebensalter
unter 18 Monaten liegt. Denn bis zu einem Alter von 11/2
Jahren sind die Schutzhunde noch gut zu korrigieren. Dabei
wird das hundliche Verhalten in der Regel über die Lernart "Lernen
am Erfolg" und "Differenzdressur" verbessert. |
| c)
|
Die
Erfolgsquote bei Schutzhunden ab dem 18. Lebensmonat nimmt mit
fortschreitender psychischer Reifung ab und erreicht bei etwa
4 Jahren den niedrigsten Wert. Dabei muß die anfangs vorherrschende
Lernart der "Differenzdressur" mit zunehmendem Alter immer mehr
durch die Lernart "Lernen durch Vermeiden" ersetzt werden. Daneben
können traumatisch bedingte Fehlverhalten in der Regel nur noch
durch entsprechende Gegentraumen relativ stabil überdeckt werden.
|
| d) |
Das
nachhaltige Umlernen von Schutzhunden über 4 Jahre Regel nicht
möglich, weil das Fehlverhalten zu sehr ein und bereits zu einem
festen Bestandteil des hundlichen Verhalten geworden ist. Dies
gilt besonders für Bewegungsabläufe. Der durch starke Einwirkung
über das Vermeidungslernen erreichte Erfolg ist ein Scheinerfolg
und wird in kürzester Zeit durch das zur Gewohnheit gewordene
Fehlverhalten wieder überdeckt, wenn der Starkzwang nicht regelmäßig
wiederholt wird. |
V.
Die Arbeitsweise
Das
Leistungsniveau und die Auslese des echten Schutzhur in erster Linie
das Resultat der Arbeitsweisen von Aufbauhelfer, Prüfungshelfer
und Scheintäter. Dabei hängt der Erfolg entschei von ab, daß die
einzelnen Helfertypen die speziellen Anford ihres Faches genau kennen,
sicher beherrschen und optimal in Praxis umsetzen.
Die
neben den Arbeitsgrundlagen wichtigsten Spezialregeln Arbeitsgebiete
sind folgende:
1.
Der Aufbauhelfer
Der
Aufbau des Schutzhundes ist einerseits die kreativste ui rerseits
die schwierigste Tätigkeit der allgemeinen Helferarbe diese Arbeitsweise
unterliegt keinen starren, engen Regeln, wird bis zur Prüfungsarbeit
ausschließlich von folgenden Rahmenrichtlinien bestimmt:
| a) |
|
den geistig-seelischen
Anlagen, der Körperbeschaffenheit, perlichen Verfassung und
dem Verhalten des Schutzhunde; |
| b) |
|
Den lern-
und tierpsychologischen Erkenntnissen und Gäsetzmäßigkeiten
im Umgang mit dem Schutzhund. |
| Die
optimale Erfüllung dieser Richtlinien hängt unter ande der Beachtung
folgender Merkpunkte ab: |
| a) |
|
Der Helfer
sollte vor Beginn der Aufbauarbeit unbedingt folgende allgemeine
Fragen klären: |
| |
1. |
Welche
Zielvorstellungen hat der Hundeführer und wie erfahren ist er
in der Schutzarbeit? |
| |
|
Die Antwort
auf diese Frage ist deshalb wichtig, weil der Helfer nicht mehr
Zeit und Energie in die Aufbauarbeit investiert sollte,
als der Hundeführer selbst bereit ist zu geben. Denn der Aurwand
von Hundeführer und Helfer sollte gleich sein, weil sonst unweigerlich
vermeidbare Probleme, Schäden, Streitpunkte etc. entstehen.
|
| |
|
Lösungsweg:
Den Hundeführer eingehend befragen und das richtige Urteil bilden.
|
| |
2. |
Welches
Verhältnis besteht zwischen Hundeführer und Schutzhund und wie
stark kann der Hundeführer auf Grund seiner Beziehung zum Hund
die Aufbauarbeit unterstützen? |
| |
|
Die Antwort
auf diese Frage ist für den Helfer von höchster Brisanz, weil
das Verhältnis zwischen Hundeführer und Schutzhund die Art,
den Aufwand und das Resultat der Aufbauarbeit am stärksten beeinflußt.
Dabei gilt die Regel: Je besser die Beziehung zwischen Führer
und Hund ist, desto erfolgreicher läuft die Aufbauarbeit ab
und desto höher ist das Ergebnis. Die Grundlage der Beziehung
zwischen Hundeführer und Schutzhund bildet die Achtung und das
Vertrauen des Hundes - nicht die Folgsamkeit. Denn die Folgsamkeit
des Hundes ist nur das Resultat aus der Achtung und dem Vertrauen
des Hundes zum Führer oder die sichtbare Wirkung der zwei unsichtbaren
Ursachen. |
| |
|
Lösungsweg:
Den Hundeführer mit Schutzhund in möglichst vielen Situationen
genau beobachten, richtig beurteilen und die notwendigen Schlußfolgerungen
ziehen. |
| |
3. |
Wie alt
ist der Schutzhund und wie ist sein Naturell? |
| |
|
Die Antwort
auf diese Frage ist für die allgemeine Arbeitsweise des Helfers
von Bedeutung. |
| |
|
Lösungsweg:
Den Hundeführer befragen und den unangeleinten Hund bei einem
Spaziergang mit dem Hundeführer genau studieren. |
| |
4. |
Wie ausgeprägt
sind die einzelnen Kampftriebelemente des Schutzhundes? |
| |
|
Die Antwort
auf diese Frage ist für die spezielle Arbeitsweise des Helfers
von Bedeutung, vor allem im Hinblick auf den echten, führigen
Schutzhund. Dabei gibt die Antwort gleichzeitig Aufschluß über
die Art und den jeweiligen Grad der Ausdauer, der Belastbarkeit
und der Aggression. |
| |
|
Lösungsweg:
Der Hund wird angeleint und unangeleint in An-und Abwesenheit
des Hundeführers gezielt überprüft. Dabei sind die Stärken und
Schwächen des Schutzhundes konsequent und bedingungslos aufzudecken,
weil die Gewißheit über die Anlagen des Schutzhundes die Grundvoraussetzung
für jede sinnvolle und erfolgreiche Schutzhundarbeit darstellt.
|
| Der
Helfer sollte den Aufbau des Schutzhundes rigoros ablehnen,
wenn der Hundeführer diesen Test mißbilligt oder gegen die richtige
Durchführung Einwände erhebt. Denn dieser Hundeführer wird auch
die spätere Arbeit mit dem Schutzhund mehr negativ als positiv
beeinflussen und letztlich den optimalen Aufbau verhindern.
Der Dank dieses unreifen Hundeführers besteht dann obendrein
noch darin, beim Versagen des Schutzhundes allein dem Helfer
die Schuld zu geben und ihn zu diskriminieren. |
Testablauf
als Beispiel:
a)Beutetrieb
und Ausdauer
Der
Schutzhund wird an einer Stelle mit einer kurzen, reißfesten Leine
oder Kette so angeleint, daß er nach rückwärts und seitlich nicht
weiter als eine Armlänge ausweichen kann, z. B. in einer Zaunecke,
Gebäudeecke etc. Dann nimmt der Helfer in Anwesenheit des Hundeführers
zuerst freundlichen Kontakt zum Schutzhund auf und schafft eine
angenehme Testsituation. Anschließend reizt der Helfer den Beutetrieb
des Hundes mit einem Lappen, Sack, Schutzarm-Manschette oder Schutzarm
und animiert ihn, das Beutobjekt zu fassen. Reagiert der Hund wunschgemäß,
erhält er Gelegenheit zum Beute-machen und der Helfer beobachtet
den weiteren Ablauf des Beutetriebes. Ist der Beutetrieb so weit
ausgeprägt, daß der Schutzhund die Endhandlung (Beuteschütteln)
zeigt, dann wird das belastungsfreie Beutespiel in Abwesenheit des
Hundeführers systematisch gesteigert. Dabei werden der Triebgrad
und die gezielte Ausdauer des Hundes festgestellt.
Falls
die Anwesenheit des Hundeführers das Verhalten des Hundes in irgendeiner
Form beeinträchtigt, wie Ablenkung, Absicherung, Befangenheit etc.,
wird der Schutzhund von Anfang an allein getestet. Gleichzeitig
gibt das Verhalten des Hundes bei An- und Abwesenheit des Hundeführers
einen klaren Hinweis auf das Verhältnis zwischen Hundeführer und
Schutzhund sowie auf das Wesen des Hundes. Im Spiel sollte der Schutzhund
locker, frei und freudig tätig sein.
b)
Sozialtrieb und Belastbarkeit
Der
Helfer leitet nach der Beurteilung des Beutetriebes die Spieltätigkeit
geschickt in eine fordernde Beutearbeit über. Dabei wird der Schutzhund
mit langsam zunehmender Intensität belastet, z. B. durch Streicheln,
Tätscheln, Sprechen, Anpusten, Streitigmachen der Beute, Schreien,
Schießen etc.
Die
genauen Reaktionen bei den einzelnen Belastungsgraden geben einen
klaren Hinweis auf die innere Sicherheit, das Stärkegefühl und die
seelische Härte des Schutzhundes, vor allem in Verbindung mit der
An- oder Abwesenheit des Hundeführers.
c)
Wehrtrieb und Aggression
Der
Helfer beginnt nach der Bewertung des Sozialtriebes dem Schutzhund
während und nach dem Kampf zu drohen, z. B. durch Anknurren, am
Körper oder Körperteilen festhalten etc. Dieses Drohverhalten wird
systematisch gesteigert und derart erweitert, daß der Helfer dem
Hund sowohl vor dem Kampf als auch abrupt aus der Ruhelage heraus
droht. Dabei sollte der Schutzhund in keiner Weise in eine ausweglose
Situation gedrängt werden, weil zunächst nur seine Unerschrockenheit
und seine reizbare, feindselige Grundstimmung angesprochen werden
sollen.
Verhält
sich der Schutzhund wunschgemäß, wird er ab einem Alter von mindestens
6 Monaten ohne Beuteobjekt stark bedroht oder einer offenen Aggression
ausgesetzt. Dabei sollte der Hund nicht zu stark in das Meideverhalten
gedrängt werden. Denn es ist nur wichtig, daß der Grad und die Art
der Selbstverteidigung ersichtlich wird. Jedoch sollte hierbei genau
unterschieden werden zwischen erfahrungsbedingtem und naturveranlagtem
furchtsamem, unsicherem, schneidigem etc. Wehrverhalten, welches
meist durch die An- und Abwesenheit des Hundeführers geregelt werden
kann.
Die
Aufteilung der getesteten Anlagen nach dem Gesichtspunkt "Förderung"
ergibt für Hundeführer und Helfer folgende Erkenntnis für die Verwendungs-
und Aufbauart des Schutzhundes:
|
trainierbare
Anlagen
|
bedingt
trainierbare Anlagen innerhalb einer bestimmten Merkmalsbreite
|
nicht
trainierbare Anlagen
|
|
BEUTETRIEB
|
AUSDAUER
|
SOZIALTRIEB
|
AGGRESSION
|
WEHRTRIEB
|
|
STÄRKEGEFÜHL
|
SEELISCHE
HÄRTE
|
INNERE
SICHERHEIT
|
UNERSCHROK-KENHEIT
|
REIZBARE,
FEINDLICHE GRUNDSTIMMUNG
|
b)
Der Helfer sollte den Lernstoff in möglichst viele Lernschritte
zerlegen und den Schutzhund von Anfang an tierpsychologisch richtig
aufbauen. Dabei sollte der Helfer besonders auf folgende Punkte
achten:
|
1.
|
|
Der Helfer
sollte stets Schritt für Schritt vorgehen. Dabei sollte er dem
Schutzhund den nächsten Übungsteil erst dann lehren, wenn dieser
den vorhergehenden einwandfrei beherrscht. Denn der Arbeitsfortschritt
richtet sich nicht nach der Zeit oder irgendwelchen kühnen Plänen
des Hundeführers, sondern ausschließlich nach dem Verhalten
des Schutzhundes. |
|
2.
|
|
Der Helfer
sollte den Schutzhund stets den Führeigenschaften des Hundeführers
entsprechend angepaßt stärken. Denn beim Schutzhund im allgemeinen
und beim echten Schutzhund im besonderen müssen sich Kampftrieb
und Führigkeit die Waage halten, sonst ist der Schutzhund falsch
gearbeitet und wird mit der Zeit zum Problemhund. |
|
3.
|
|
Der Helfer
sollte mit Anfängerhunden zuerst nur kurz, belastungsfrei, etwas
auf Distanz und erfolgreich arbeiten. Denn die Freude am Kämpfen
und Siegen ist das wichtigste Erlebnis der sehr tief und nachhaltig
wirkenden ersten Lernerfahrungen des Schutzhundes. Dabei hat
der Helfer seine überlegen wirkende aufrechte Körperhaltung
aufzugeben und den Schutzhund mit vorgebeutem Oberkörper oder
kniend gezielt anzusprechen. |
|
4.
|
|
Der Helfer
sollte seine Aktivität stets dem jeweiligen Hundetyp anpassen.
Dabei sollte er nervöse, temperamentvolle und triebstarke Schutzhunde
allgemein ruhig und sachlich arbeiten, während er träge, ruhige
und triebarme Schutzhunde grundsätzlich lebhaft und energisch
fordern sollte. |
|
5.
|
|
Der Helfer
sollte den Schutzhund stets am höchsten Triebpunkt, bei richtigem
Anbiß und Griff sowie im Konterverhalten bestätigen. Dabei sollte
er dem echten Schutzhund auf dem Höhepunkt seiner seelischen
Widerstandskraft im Alter von etwa 6 Monaten ein existenzbedrohendes,
verkraftbares traumatisches Erlebnis vermitteln. Denn diese
Erfahrung stärkt ungemein das existentielle Kampfverhalten des
Schutzhundes. |
|
6.
|
|
Der Helfer
sollte die einzelnen Kampftriebkomponenten des Schutzhundes
nicht zu schnell hintereinander ansprechen. Denn der Schutzhund
benötigt immer eine gewisse Zeit, um von einem Trieb in den
anderen zu gelangen. |
|
7.
|
|
Der Helfer
sollte nach Beginn der Beutearbeit dem echten Schutzhund kein
Beutespiel mehr anbieten, sondern immer ein individuell dosiertes
Mischungsverhältnis aus Beutetrieb und einen der Aggressionsbetriebe.
Dabei sollte der Helfer den Beute- und speziellen Aggressionstrieb
des Schutzhundes |
|
|
|
- niemals
gleich stark auslösen, z. B. Beutereiz mit gleichzeitiger Bedrohung
in derselben Stärke. |
|
|
|
- stets
so vermischen, daß in jeder Arbeitsphase eine Triebform überwiegt
und keine Frustrationssituation entsteht. Dabei sollte besonders
in der Endphase der Schutzdienstarbeit eine Triebform überwiegen,
z. B. Beutetrieb durch das Tragen des Beuteobjekts oder Wehrtrieb
durch eine existentielle Bedrohung seitens des Helfers. |
|
8.
|
|
Der Helfer
sollte den Schutzhund in der Aufbauphase bevorzugt an der Leine,
allein oder zusammen mit einem bestens ausgebildeten Althund
arbeiten. Dagegen ist die sogenannte "Ringhetze" unbedingt abzulehnen,
weil so eine unreife Gruppenarbeit mit vielen verschiedenen
Hundetypen jeder erfolgrei-chen Aufbauarbeit entgegensteht.
Die Nachteile dieser reinen Hetztätigkeit bestehen z. B. darin,
daß der Schutzhund |
|
|
1. |
weder richtig
lernt, noch optimal gearbeitet werden kann. |
|
|
2. |
seine Schwächen
verdeckt und nicht gezielt erstarkt. |
|
|
3. |
viele Fehlverhalten
von seinen Artgenossen annimmt. |
|
|
4. |
sich mehr
zum Gruppenkämpfer durch Gruppenaggression als zum Einzelkämpfer
entwickelt. |
|
9.
|
|
Der Helfer
sollte die Umgebung, den Ort, das Beuteobjekt, die Schutzarmseite,
das Helferbild, die Stock- und Einwirkungsart usw. öfters wechseln
und den Schutzhund an die unterschiedlichsten Verhaltensweisen
gewöhnen. Dabei sollte er den Schutzhund vor, während und nach
dem Kampf ständig beobachten, auf sich fixieren und ihn im richtigen
Augenblick gezielt anreizen. |
|
10.
|
|
Der Helfer
sollte den Schutzhund in der Pubertätsphase vorwiegend über
den Beutetrieb arbeiten, weil der Hund durch die inneren Spannungen
von sich aus genug Aggression in die Schutzdienstarbeit einbringt.
|
| c)
Der Helfer sollte den Hundeführer stets in die Aurbauarbeit
mit einbeziehen und darauf achten, daß dieser seine Aufgabe
als Führer des Schutzhundes voll erfüllt. Dabei sollten besonders
die Führeigenschaften des Hundeführers und die Führigkeit des
Schutzhundes bedingungslos gefördert werden. |
2.
Der Prüfungshelfer
Die Vorbereitung des Schutzhundes auf eine Schutzhund- oder Internationale-Prüfung
sowie das prüfungsmäßige Arbeiten am Tage der Prüfung ist jener
Teilbereich der allgemeinen Helferarbeit, der dem Helfer die größte
Objektivität und Korrektheit abverlangt. Denn diese Arbeitsweise
unterliegt nicht nur speziellen Prüfungsregeln, sondern beeinflußt
rückwirkend auch die Zucht. Diese Tatsache scheinen viele Prüfungshelfer
bei ihrer Tätigkeit zu übersehen.
Damit nun aber der Richter die Leistungen des Schutzhundes in jeder
Hinsicht richtig bewerten kann und der Züchter die genetisch bedingten
Verhaltenselemente für die Schutzdienstarbeit gezielt verbessert,
sollten bei der Prüfungsarbeit unbedingt folgende Punkte beachtet
werden:
| a) |
Der
Helfer sollte die erlernten Verhaltenselemente des Schutzhundes
entsprechend den Anforderungen der Prüfung zusammenstellen und
den Schutzhund die notwendigen Verhaltensfolgen schrittweise
und fehlerlos lehren. Dabei sollte er Hundeführer und Schutzhund
ebenfalls zu einer korrekten Arbeitsweise zu veranlassen. Denn
grundsätzlich zeigen Mensch und Hund bei der Prüfung dieselben
Verhaltensweisen wie im Training. |
| Beispiel
Überfall Forderung: |
Der
Helfer tritt erst dann in Aktion, wenn der Schutzhund
korrekt und aufmerksam neben dem sportlich gehenden
Hundeführer in Richtung Versteck läuft. |
| 1.
Schritt: |
Der
Helfer verläßt zur Gehrichtung des Mensch-Hund-Gespanns
das Versteck zuerst schräg rückwärts, dann rechtwinklig
und zum Schluß schräg vorwärts. Dabei reizt er den Schutzhund
tüchtig an und bestätigt ihn bei richtigem Verhalten.
Der Hundeführer folgt sofort dem Schutzhund und bringt
ihn schnell wieder unter Kontrolle. |
| 2.
Schritt: |
Der
Helfer springt aus dem Versteck und nimmt den angreifenden
Schutzhund zuerst rückwärtsgehend, dann stehenbleibend
und zum Schluß vorwärtsgehend in jeder Hinsicht geschickt
an. Dabei droht und touchiert er den Schutzhund mit
dem Stock, Peitsche usw. Ansonsten gilt Punkt 1, jedoch
mit gelegentlichem Auslassen. |
| 3.
Schritt: |
Der
Helfer tritt plötzlich aus dem Versteck und greift das
Mensch-Hund-Team gezielt an. Dabei wird der Schutzhund
mit zunehmender Sicherheit und Abwehrbereitschaft immer
schneller und stärker beim Kampf gefordert. Ansonsten
gilt Punkt 2. |
| 4.
Schritt: |
Der
Helfer trainiert mit dem Hundeführer und Schutzhund
sorgfältig den prüfungsmäßigen Ablauf der Überfall-Übung.
Dabei bilden den Schwerpunkt der Helfertätigkeit nicht
die geforderten Stockschläge, sondern ausschließlich
Schnelligkeit und Aktivität. |
|
| b) |
Der
Helfer sollte die Schutzhunde zwar individuell auf die Prüfung
vorbereiten, aber das Prüfungsniveau nicht den Leistungen einzelner
oder mehrerer Schutzhunde bzw. den Wünschen einzelner oder mehrerer
Hundeführer oder Züchter anpassen. Dabei sollte der Helfer verantwortungsbewußt
und ohne jede Zugeständnisse alle lei-stungsschwachen Schutzhunde
aussortieren, egal welche körperlichen Vorzüge sie besitzen.
Denn die inneren Anlagen des Gebrauchshundes "Schutzhund" sind
wichtiger als das äußere Erscheinungsbild. |
| c) |
Der Helfer
sollte exakt nach den Regeln der einzelnen Prüfungsordnungen
arbeiten und diese nicht nur vage erfüllen. Dies gilt ganz
besonders bei Prüfungen, Wettkämpfen und Körungen.
|
| |
|
|
| |
|
1.Beispiel:
Stellen und Verbellen |
| |
|
Die nur
das Bellverhalten des Schutzhundes regelnde Formulierung "Der
Hund hat den Helfer anhaltend zu verbellen" beinhaltet zwei
Tatsachen: |
| |
1. |
Der Schutzhund
sollte ohne Unterbrechung den Helfer und nicht das Beuteobjekt
Schutzarm verbellen. |
| |
2. |
Das Verbellen
eines Gegners ist ein gereiztes, aggressives, tiefes Warnbellen
und kein freudiges, freundliches, hohes Aufforderungsbellen
oder beuteerwartendes Bettelbellen. |
| Die
uneingeschränkte Verwirklichung dieser Schutzdienstregel ist
dem Schutzhund aber nur möglich, wenn der Helfer das dafür notwendige
Verhaltensbild zeigt. Dies wiederum entsteht nur, wenn der Helfer
wie folgt handelt: |
| |
1. |
Der Helfer
sollte den Schutzarm und den Schlaggegenstand so an seinen Körper
halten, daß der Schutzhund direkt mit dem Helfer konfrontiert
wird, ihn ungehindert fixieren und gezielt verbellen kann. |
| |
2. |
Der Helfer
sollte in der Verbellstation dem Schutzhund angespannt gegenüber
zu stehen und ihn ruhig mit den Augen betrachten. |
| Dagegen
werden die Anforderungen nicht erfüllt und zeugen nur von einer
unqualifizierten Helferarbeit, wenn der Helfer z.B. den Schutzarm
vor den Bauch oder die Brust hält und/oder einen "Hans Guckindieluft"
oder eine leblose Puppe darstellt. |
| |
|
|
| |
|
2.
Beispiel: Überfall |
| |
|
Die entscheidende
Formulierung für den Vorgang des Überfalls lau-tet: "Der Hundeführer
wird von dem plötzlich aus seinem Versteck hervortretenden Helfer
von vorn angegriffen." Diese Schutzdienstregel bedeutet für
den Helfer folgendes: |
| |
1. |
Der Helfer
hat das Versteck sprunghaft und überfallartig zu verlassen.
|
| |
2. |
Der Helfer
hat gegen den Hundeführer in feindlicher Absicht vorzugehen;
also mit starken Droh- und Angriffsbewegungen. |
| |
3. |
Der Helfer
hat den Hundeführer frontal anzugreifen. |
|
Da
die Aussage keine Angaben über Zeitpunkt und Geschwindigkeit
des Angriffs enthält wie: "Der Hundeführer wird von dem plötzlich
aus seinem Versteck hervortretenden Helfer sofort und schnell
von vorn angegriffen", kann der Helfer diese Notwendigkeit
vernachlässigen.
Dagegen
verhält der Helfer sich eindeutig regelwidrig, wenn er z.
B. langsam oder mit Ankündigung das Versteck verläßt, mehr
Beutereize als Kampfbewegungen macht oder die Gehrichtung
des Hundeführers mehr oder weniger stark anschert. Dabei gilt
grundsätzlich folgendes: Der Helfer handelt falsch, wenn dem
Überfall der notwendige Ernst fehlt und beim Schutzhund nicht
der Wehrtrieb ausgelöst wird.
|
| |
|
3. Beispiel:
Einholen und Mutprobe |
| |
|
Die Beschreibung
des Verlaufs der Mutprobe ist in den einzelnen Prüfungsstufen
Unterschiedlich formuliert. Die entsprechenden Sätze lauten:
|
| |
1. |
Schutzhundprüfung
I (SchHI): "Unter heftigen drohenden Be-wegungen und Vertreibungslauten
läuft der Helfer dem Hund entgegen, ohne ihn zu schlagen." |
| |
2. |
Schutzhundprüfung
II (SchHIl): "Dieser (der Helfer) hat nun angriffsartig mit
einem biegsamen Stock in der Hand unter heftigen drohenden Bewegungen
und Vertreibungslauten auf den Hund zuzulaufen, ohne jedoch
nochmals nach ihm zu schlagen." |
| |
3. |
Schutzhundprüfung
III (SchHIII): "Sobald der Hund bis auf vier-zig Schritt herangekommen
ist, dreht sich der Helfer um, läuft dem Hund entgegen und versucht,
ihn unter heftig drohenden Bewegungen und Vertreibungslauten
einzuschüchtern." |
| |
4. |
Internationale-Prüfung
I-III (IPO I-III): "Hat der Hund etwa die Hälfte des Weges zurückgelegt,
so macht der Helfer kehrt, läuft dem Hund entgegen und versucht
unter heftigen Drohbewegungen mit dem Stock, den Hund von sich
fernzuhalten. Diese Drohbewegungen des Helfers sind nicht tiefer
als etwa in Brusthöhe des Helfers durchzuführen." |
| Das
für eine gute Schutzdienstarbeit richtige Helferbild kann der
Helfer nur dem Sinn dieser unklaren Formulierungen entnehmen.
Dabei sind folgende Worte wichtig: |
| 1. |
"entgegenlaufen" |
=
auf jemanden gezielt zurennen. |
| 2. |
"heftig
drohend" |
=
jemanden mit Worten oder Gesten stark einzuschüchtern
versuchen. |
| 3. |
"angriffsartig"
|
=
gegen jemanden in feindlicher Absicht vorgehen. |
| 4. |
"einschüchtern" |
=
jemanden in Angst versetzen und den Mut zu etwas nehmen. |
| 5. |
"femhalten"
|
=
jemand nicht in die Nähe kommen lassen. |
|
| Demnach
ergibt sich für den Helfer folgender Verhaltensablauf: |
| 1. |
Der
Helfer bewegt sich nach der Kehrtwendung schnell, direkt und
mit normalen Armbewegungen auf den angreifenden Schutzhund zu.
Dabei läuft er nicht schräg zur Angriffsrichtung des Schutzhundes.
|
| 2. |
Der
Helfer zeigt eindeutig eine feindselige Angriffshaltung und
aggressive Bewegungsweisen. Dabei setzt er keine Beutereize,
indem er z. B. von Anfang an den Schutzarm sichtbar vorstreckt,
ein- oder beidseitig die Arme öfters anhebt. Ermunterungslaute
ausstößt usw. |
| 3. |
Der
Helfer versucht den nahegekommenen Schutzhund durch plötzlichen
Tempowechsel, blitzartige Bewegungen, kräftige, horizontale
Stockschläge in Brusthöhe, abrupt laute Angriffsschreie einzuschüchtern
und von sich fernzuhalten. Dabei sind eine gleichmäßige Gangart,
geringe Beweglichkeit, hoch erhobener Stock usw. keine Abwehrbewegungen.
|
| 4. |
Der
Helfer bringt erst kurz vor oder im Moment des Absprungs den
Schutzarm in Brusthöhe, verharrt einen Moment und fängt den
Schutzhund geschickt ab. Dagegen ist dieser Teil der Mutprobe
nur ein dürftiges Schauspiel ohne Aussagewert, wenn der Helfer
den Schutzhund nicht existentiell bedroht. |
| d)
|
Der
Helfer sollte bei Prüfungen, Wettkämpfen und besonders bei Körungen,
Siegerprüfungen und Siegerschauen stets alle drei Kampftriebkomponenten
beim Schutzhund deutlich auslösen und z.B. nicht nur den Beutetrieb.
Denn die vorwiegende Arbeit über den Beutetrieb
sagt nichts über den wahren Wert des Schutzhundes aus und degradiert
den Schutzdienst letztlich zum nichtssagenden Getue. Das aber
ist eines verantwortungsbewußten Helfers unwürdig und schadet
nur der Rasse. |
3.
Der Scheintäter
Den
Schutzhund zu dem wahren Prädikat echter, fuhriger Schutzhund zu
verhelfen ist der glanzvollste Höhepunkt und gleichzeitig der gefährlichste
Teil der allgemeinen Helferarbeit. Denn diese Tätigkeit verlangt
einen draufgängerischen, harten Helfer, der dennoch
| a) |
den Schutzhund
in jeder Hinsicht nüchtern und sachlich betrachtet. |
| b) |
seine Handlungen
konsequent auf die Gegebenheiten einstellt. |
| c) |
die notwendigen
lern- und tierpsychologischen Kenntnisse besitzt. |
Die Zivilarbeit
selbst verläuft grundsätzlich nach denselben Rahmenrichtlinien wie
die Aufbauarbeit. Dabei besteht der entscheidende Unterschied darin,
daß der Scheintäter in erster Linie den Schutztrieb und der Aufbauhelfer
primär den Kampftrieb des Schutzhundes fördert und formt.
Der
Ausbau des hundlichen Schutzverhaltens findet ausschließlich in
der normalen Umwelt des Hundeführers statt und ist lebensnah durchzuführen.
Dabei sind die Orte und die Umweltbedingungen öfters zu wechseln,
z. B. Wohnung, Gebäude, Straße, Brücke, Wasser, Wald, Regen, Dämmerung,
Nacht, Verkehr, Schüsse usw. Das Ziel der Zivilarbeit besteht nicht
darin, den Schutzhund zu einer gefährlichen Bissigkeit zu erziehen,
sondern einzig in der Verwirklichung folgender zwei Punkte:
Der
Schutzhund hat sofort und nur dann feindlich gegen Fremde zu reagieren,
wenn
| a)
|
der
Hundeführer oder ein Familienmitglied ernsthaft bedroht oder
angegriffen wird. |
| b)
|
der
Hundeführer die feindliche Einstellung durch ein bestimmtes
Signal gezielt auslöst. |
| Dabei
hängt der Erfolg im wesentlichen ab von der engen Zusammenarbeit
mit dem Hundeführer und der konsequenten Beachtung folgender
Punkte: |
| a) |
Der
Scheintäter hat dem Schutzhund stets gut geschützt, in Zivilkleidung
sowie ohne Beuteobjekt oder spezieller Reizgestaltung gegenüberzutreten.
Dabei hat er sein Aussehen öfters zu verändern und nicht obligatorisch
regelmäßig den Schutztrieb des Schutzhundes auszulösen. |
| b) |
Der
Scheintäter hat seine Aktionen nicht geruchlich, akustisch oder
sichtbar anzukündigen und stets den Hundeführer zu bedrohen
oder anzugreifen. Dabei hat der Scheintäter kurz, ernsthaft
und ausdrucksreich zu arbeiten. |
| c) |
Der
Scheintäter hat seine Arbeitsweise dem Schutzverhalten des Schutzhundes
individuell anzupassen. Dabei hat er den Schutzhund anfangs
durch deutliches Meideverhalten und später durch gelegentliches
Beißenlassen zu bestätigen. |
| d) |
Der
Schutzhund ist von Scheintäter und Hundeführer so lange an der
Leine zu arbeiten, bis er dem Hundeführer in jeder Situation
absolut sicher und zuverlässig gehorcht. Dabei hat der Hundeführer
dem Schutzhund die unbedingt notwendige Führigkeit ausschließlich
während der Zivilarbeit zu lehren. |
| e) |
Der
Schutztrieb des Schutzhundes ist von Scheintäter und Hunderührer
so mit einem bestimmten Signal zu koppeln, daß später allein
dieses Signal den Schutzhund sofort zu einer feindlichen Verhaltensweise
veranlaßt. Dabei hat die Verknüpfung stets aus der Ruhephase
heraus und nach dem Prinzip zu erfolgen: Warnsignal - Helfereinwirkung
innerhalb einer halben Sekunde. |
| f) |
Dem
Schutzhund ist von Scheintäter und Hundeführer unmißverständlich
zu lehren, daß er nur angreifen darf, wenn mindestens einer
der beiden vorgenannten Gründe erfüllt ist. Dabei hat der Hundeführer
den Schutzhund nur zu loben, wenn er beim ersten Punkt den Helfer
fest gefaßt hat und beim zweiten sofort mit Aggressivität reagiert.
|
| g) |
Der
Schutztrieb des Schutzhundes ist auch von anderen Zivilpersonen
in den unterschiedlichsten Situationen auszulösen, wenn der
Schutzhund seine beschützende Aufgabe perfekt beherrscht. |
|