Der echte, führige Schutzhund

IV. Die Arbeitsgrundlagen

Die wichtigsten Arbeitsgrundlagen für alle Helfertypen sind allgemein Gesundheit, Kondition und Charakterstärke sowie ein umfangreiches Sach- und Fachwissen. Dabei ist das Spezialgebiet des Aufbauhelfers und Scheintäters das hundliche Wesen und die Lernpsychologie, während der Prüfungshelfer besonders die sportlichen Regeln der einzelnen Prüfungsordnungen kennen muß. Daneben sind von allen Helfern noch folgende wichtige Punkte bedingungslos zu berücksichtigen:

1. Der genaue Arbeitsablauf

Der Helfer sollte niemals unvorbereitet mit seiner Tätigkeit beginnen, sondern hat vor Beginn jeder Schutzdienstarbeit eindeutig das Arbeitsziel und die dafür notwendigen Maßnahmen festzulegen. Diese Planung ist genau mit dem Hundeführer zu besprechen, weil ohne dessen Unterstützung der Schutzhund kaum optimal geformt werden kann. Dabei wird zusätzlich die Tagesform von Helfer, Hundeführer und Schutzhund bestimmt sowie die von Helfer und Hundeführer zu erbringenden Leistungen. Die notwendige Absprache ist jedoch nur dann für alle Beteiligten vorteilhaft, wenn Helfer und Hundeführer

a)
konsequent und reibungslos zusammenarbeiten.
b)
alle ihre Aufgaben bestens erfüllen.
c)
in keiner Weise einen vorhandenen oder aurkommenden Ärger am Schutzhund abreagieren.
d)
auf keinen Fall ein evtl. Versagen des Schutzhundes dem Hund anlasten.
Die richtige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Helfer und Hundeführer verläuft stete nach folgendem Grundmuster:
a)
Der Helfer löst zunächst die allgemeine Kampfbereitschaft des Schutzhundes aus und bringt ihn dann durch gezielte Reizgestaltung trieblich auf volle "Touren".
b)
Der Helfer gibt dem Schutzhund nach dem Anbiß durch ruhige Arbeit die Chance, aus sich herauszugehen und zu kontern bzw. sich im Beißen abzureagieren. Dabei vermittelt er dem Schutzhund das Gefühl der Überlegenheit.
c)
Der Hundeführer veranlaßt den Schutzhund konsequent zu einer korrekten Arbeitsweise, ohne daß der Meutetrieb den Kampftrieb des Schutzhundes zu stark beeinflußt.
d) Der Helfer unterstützt die Gehorsamsarbeit des Hundeführers nicht durch Schläge oder andere harte Einwirkungen, sondern in erster Linie durch Schnelligkeit, Schocken und Körperausstrahlung.
e) Der Helfer und der Hundeführer lehren den Schutzhund unmißverständlich, daß die Aus-Phasen nur Überleitungen zu den einzelnen Beißphasen sind und nicht die Auseinandersetzung mit dem Helfer beenden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Unterbrechungen die Triebe des Schutzhundes stärken und den Kampfstreß mindern.
f) Der Helfer und der Hundeführer nehmen bei den einzelnen Verhaltensweisen des Schutzhundes eine exakte Körperhaltung ein, so daß für den Schutzhund eine deutliche Verknüpfungsmöglichkeit und eine klare Verhaltenssituation entsteht.
g) Der Helfer und der Hundeführer lehren den Schutzhund von Anfang an, daß er Belastungen standzuhalten hat und diesen nicht durch Meideverhalten entgehen, sondern sie nur durch Angriff beseitigen kann. Dabei ist der Einwirkungsgrad genau auf den Hundetyp abzustimmen und von keinem Gestalter unvermittelt und übertrieben zu erhöhen.

2. Die sichere Körperbeherrschung

Der Helfer erreicht eine sichere Kontrolle seiner Bewegungen am besten durch ein gezieltes Training und eine Bekleidung, die ihn bei seiner Tätigkeit zwar gut schützt, aber in keiner Weise behindert. Dabei sind Schuhe oder Stiefel mit starker Profilsohle die wichtigsten Kleidungsstücke, weil

a) ein schlechtes Schuhwerk eine unsichere Standfestigkeit bedeutet.
b) eine unsichere Standfestigkeit eine mangelnde Körperbeherrschung zur Folge hat.
c) eine mangelnde Körperbeherrschung fehlerhafte Reaktionen hervorruft.
d) fehlerhafte Reaktionen falsche Verknüpfungen bewirken.
e) falsche Verknüpfungen einen Problemhund ergeben.
f) ein Problemhund zu einer zweifelhaften Zusammenarbeit führt.
g) eine zweifelhafte Zusammenarbeit unweigerlich mit einem Mißerfolg endet.

3. Die richtige Reizgestaltung

Die wichtigsten Reizmittel sind die Körperspannung, die Bewegungsformen und die Lautäußerungen des Helfers sowie das Beuteobjekt, die Peitsche und der Stock.

Diese triebsteigernden Mittel hat der Helfer während des Schutzdienstes so geschickt einzusetzen, daß der Schutzhund ständig auf einem hohen Triebniveau bleibt. Dabei hängt der Erfolg dieser Arbeit entscheidend davon ab, daß die

a) Art, Stärke und Wiederwahl der Reize genau dem jeweiligen Hundetyp entsprechen. Denn die Reaktionsweisen des Schutzhundes werden primär beeinflußt von den Erfahrungs-, Gewöhnungs- und Ermüdungswerten, die der Schutzhund gegenüber dieser Reizgestaltung oder den Einzelreizen besitzt oder aufbaut.
b) Reize die einzelnen Kampftriebkomponenten des Schutzhundes wirkungsvoll auslösen. Denn die Reaktionsstärken des Schutzhundes werden primär beeinflußt von dem Ausprägungsgrad der einzelnen Triebelemente und der Empfindlichkeit gegenüber der speziellen Reizgestaltung oder den Einzelreizen.
c) Reizmittel auch wirklich als solche eingesetzt werden und nicht zu abstumpfenden Mitteln ausarten. Denn die Reaktionsqualitäten des Schutzhundes werden primär beeinflußt durch gezieltes Reizen und nicht z. B. durch obligatorisch regelmäßiges Schlagen mit der Peitsche oder Stock.

4. Das Aktions-Reaktions-Schema

Die Schutzdienstarbeit ist generell ein Wechselspiel zwischen Aktion und Reaktion von Helfer, Schutzhund und Hundeführer. Dabei haben Helfer und Hundeführer die Verhaltensweisen des Schutzhundes

a) ständig zu beobachten. Denn diese zeigen den Gestaltern, ob ihre Aktionen und Reaktionen richtig oder falsch sind. Dabei sind die feinfühliger reagierenden Hündinnen die besseren Anzeiger.
b) immer zu beantworten. Denn jede unbeachtete Verhaltensweise wirkt sich auf das Kampfverhalten des Schutzhundes negativ aus. Dabei erzeugen besonders die unbeständigen positiven Handlungen des Schutzhundes eine kampftrieb senkende Wirkung.
Das Aktions-Reaktions-Spiel selbst verläuft stets nach demselben Schema:
a) Der Helfer versucht durch eine gezielte Reizgestaltung eine bestimmte Kampftriebkomponente beim Schutzhund zu aktivieren.
  Beispiel:
  Helfer droht = Versuch zur Auslösung des hundlichen Aggressionstriebes
b) Die Verhaltensweise des Helfers zeigt je nach Gestaltungsart sowie Anlage und Verfassung des Schutzhundes eine bestimmte Wirkung.
  Beispiel:
  Helfer droht = Hund wehrt ab = richtige Aktion + Reaktion.
  Helfer droht = Hund zeigt nur Interesse = ungenügende Aktion + Reaktion
  Helfer droht = Hund meidet = falsche Aktion + Reaktion.
c) Die Reaktion des Schutzhundes löst bei Helfer und Hundeführer eine Erwiderung aus.
  Beispiel:
  Hund wehrt ab = Helfer meidet = Hundeführer lobt Hund.
  Hund zeigt nur Interesse = Helfer verstärkt Drohung = Hundeführer ist neutral.
  Hund meidet = Helfer droht mit verringerter Intensität weiter = Hundeführer greift mit Hund Helfer an - Helfer meidet.
d) Die Maßnahmen des Helfers und Hundeführers beeinflussen rückwirkend das weitere Verhalten von Schutzhund, Helfer und Hundeführer.
  Beispiel:
  Helfer droht erneut = Hund verstärkt die Abwehr = Hundeführer lobt Hund intensiver.
  Helfer droht verstärkt = Hund wehrt ab = Hundeführer lobt Hund oder = Hund meidet = Hundeführer reagiert wie unter Punkt c).
  Helfer droht schwächer = Hund zeigt Abwehrverhalten = Hundeführer lobt Hund oder = Hund hält Drohung stand = Hundeführer ist neutral oder = Hund meidet erneut = Hundeführer reagiert in verstärkter Form wie unter Punkt c).

5. Die korrekte Abwehr des Schutzhundes

Die Brauchbarkeit des Helfers wird am deutlichsten sichtbar bei der Abwehr des Schutzhundes. Denn trotz schützender Bekleidung entsteht im Augenblick der direkten Konfrontation mit dem Schutzhund bei den meisten Helfern ein kurzes, meist unbewußtes Angstgefühl, das zu den verschiedensten Fehlreaktionen führt, z. B. Verkrampfung, Nervosität, Wut, Fluchttendenz usw. Die Folge davon ist, daß diese körperlichen und seelischen Anspannungen oft in unfairer Weise am Schutzhund abreagiert werden. Dieses unsachliche und unsinnige Gebaren, wie den Schutzhund hart auflaufen zu lassen, sinnlos am sauberen Beißen zu hindern, unsachgemäß zu verprügeln, ausweichend anzunehmen usw. ist in der Regel bei Prüfungshelfern zu beobachten. Dabei ist die Neigung zu unsportlichem Verhalten vor allem bei jenen Helfern am größten, die

a) noch geringe oder falsche Kenntnisse und Erfahrungen besitzen oder eine unrealistische Einstellung zum Schutzhund haben.
b) ihre negativen Anlagen wie Eigenwilligkeit, Gewalt, Leichtsinn, Nervosität, Reizbarkeit und Unversöhnlichkeit nicht beherrschen.
c) unter verschiedenartigen Komplexen leiden.

Da die Regeln des "Fair play" nicht nur für Hundeführer und Schutzhund gelten, sondern auch für den Helfer, sind solche unqualifizierten Helfer bis zur entsprechenden Besserung abzulehnen. Dies gilt besonders für "Personen im Schutzanzug", die auf Wettkämpfen, Prüfungen und Körungen tätig sind.

Die Annahme des angreifenden Schutzhundes hat beim Aurbau und auf Prüfungen grundsätzlich mit etwas vorgestrecktem, in Brusthöhe gehaltenem Schutzarm zu erfolgen. Dabei hat der vorwärts oder rückwärts gehende Helfer den anspringenden Schutzhund federnd über die zwischen Brust und Schutzarm liegende "Knautschzone" abzufangen. Gleichzeitig hat der Helfer sich um 180 Grad geschickt und schnell zu drehen und den Schutzhund gefühlvoll wieder abzusetzen. Danach hat der Helfer den Schutzarm sofort wieder an seine Brust zu ziehen und mit dem Schutzhund angemessen weiterzukämpfen. Der direkt auf den angreifenden Schutzhund zulaufende Helfer hat den anspringenden Schutzhund durch ein kurzes Verweilen aufzufangen.

Der ohne sichtbaren Armschutz arbeitende Scheintäter hat den angreifenden Schutzhund entweder wie vor beschrieben oder frontal mit dem Oberkörper federnd anzunehmen.

6. Die gezielten Einwirkungen auf den Schutzhund

Die Bestätigungen und Bestrafungen des Schutzhundes stärken oder schwächen grundsätzlich alle Verhaltensweisen, egal ob sie erwünscht oder unerwünscht sind. Deshalb sollten Helfer und Hundeführer ihre belohnenden, lobenden und strafenden Maßnahmen niemals unkontrolliert setzen, sondern ausschließlich und eindrucksvoll bei deutlich sichtbar erwünschtem und unerwünschtem Verhalten des Schutzhundes.

Dabei liegt der richtige Zeitpunkt für die

a) positiven Einwirkungen stets zu Beginn oder beim Ablauf des Wunschverhaltens.
 
Beispiel 1
  Der Hundeführer lobt den Schutzhund sofort, wenn er bei der Helferdrohung nach vorn in die Aggression geht. Dagegen wird der Schutzhund z. B. nicht gelobt, wenn er nur Interesse zeigt. Denn dadurch wird nicht die erwünschte Angriffshandlung ausgelöst, sondern nur die neutrale Standhaftigkeit bestätigt. Die Folge davon ist eine Zunahme des passiven Verhaltens des Schutzhundes.
 
Beispiel 2
  Der Helfer belohnt den Schutzhund beim Verbellen nur während des Lautgebens durch Beißenlassen. Dagegen wird dem Schutzhund der Schutzarm nicht nach dem Bellaut angeboten. Denn dadurch wird nicht das erwünschte Bellen bestätigt, sondern die Bellpause. Die Folge davon ist, daß der Schutzhund zum "Pausenbeller" wird.
b) negativen Einwirkungen stets eine halbe Sekunde nach Beginn des Fehlverhaltens.
 
Beispiel:
  Der Hundeführer versetzt dem Schutzhund sofort einen Strafreiz, wenn er den Ansatz zum Nachbeißen zeigt. Dagegen wird von keinem Gestalter auf den Schutzhund eingewirkt, wenn er schon ge-bissen hat. Denn dadurch wird nicht der Vorgang des Nachbeißens bestraft, sondern das ansonsten richtige Beißverhalten. Die Folge davon ist, daß der Schutzhund mit der Zeit ein unsicheres Beißverhalten und schlechten Griff zeigt.
Die für den Lernerfolg des Schutzhundes entscheidenden Bestätigungsarten im Schutzdienst sind folgende:
a) Das körperliche und lautliche Lob des Hundeführers und Helfers, das der Schutzhund stets zu Beginn oder während der erwünschten Verhaltensweise erhält. Dabei ist zu beachten, daß das Lob des Hundeführers nur dann unterstützend und leistungsfördernd wirkt, wenn der Schutzhund vollstes Vertrauen zum Hundeführer hat. Dieses Vertrauen wird primär in der Fährtenarbeit aufgebaut.
b) Die Erlösung aus einem Triebstau durch die Aufhebung einer Gehorsamsübung seitens des Hundeführers (z.B. Revieren nach der Einnahme einer korrekten Sitzposition) oder des Helfers (z. B. Flucht nach der Einnahme einer korrekten Liegeposition).
c) Der Erhalt des Beuteobjekts während des Ablaufes einer erwünschten Verhaltensweise (z. B. während des Bellens oder Konterns).
d) Die Fortsetzung des vom Hundeführer unterbrochenen aktiven Kampfverhaltens, z. B. nach korrektem Transport oder fehlerfeier Aus-Phase.
e) Das Meideverhalten des Helfers, z. B. bei aggressivem Abwehrverhalten des Schutzhundes.
Die bei der Schutzdienstarbeit unumgänglichen negativen Einwirkungen sind folgende:
1. Die körperlichen und lautlichen Strafreize des Hundeführers, die der Schutzhund stets eine halbe Sekunde nach Beginn der unerwünschten Verhaltensweise erhält. Dabei ist jedoch genau zu unterscheiden zwischen
a) der Korrektur
Das sind alle individuell dosierten Maßnahmen, die eine unrichtige Ausführung eines erlernten Wunschverhaltens sofort unterbinden und den Schutzhund zur richtigen Handlungsweise veranlassen, z. B. leichte Leinenrucks, unwillige Worte, Drohbewegungen.
b) dem Zwang
Das sind alle individuell dosierten Maßnahmen, die den Schutzhund dazu veranlassen, ein erwünschtes und erlerntes Verhalten absolut zuverlässig auszurühren. Dabei wird nach einem Fehler so lange mit dosiertem Zwang auf den Schutzhund eingewirkt, bis er das Wunschverhalten wieder zu zeigen beginnt. Dann hört sofort der Zwang auf und das richtige Verhalten wird bestätigt.
c) der Bestrafung
Das sind alle stärker dosierten Maßnahmen, die den Schutzhund dazu veranlassen, ein unerwünschtes Verhalten zu unterlassen, z. B. stärkere Leinenrucks, harte Einschüchterungslaute, blitzartiges, starkes Erschrecken oder Schocken.
d) dem Starkzwang
Das sind alle stark dosierten Maßnahmen, die den Schutzhund dazu veranlassen, ein gravierendes oder gefährliches Fehlverhalten absolut zuverlässig zu unterlassen, z. B. Auflehnung gegen den Hundeführer. Dabei bewirkt wie unter Punkt 2 der Abbruch des Störreizes den Lernerfolg und nicht der Zwang selbst.
2. Die körperlichen Strafreize des Helfers, die er dem Schutzhund beim Versagen des Hundeführers notfalls geben muß. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, daß diese negativen Helfereinwirkungen auch wirklich Notaktionen bleiben. Denn ist der Helfer öfters gezwungen, den Schutzhund zur "Räson" zu bringen, besteht die akute Gefahr der "Helferabhängigkeit".
Dies hat zur Folge, daß der von den Strafreizen des Helfers oder von dem strafenden Helfer abhängige Schutzhund z. B.
a) selten ein echter, rühriger Schutzhund wird.
b) meist nur nach Erhalt der Strafreize oder aus Furcht vor dem strafenden Helfer gut arbeitet.
c) allgemein bissig, bösartig, unberechenbar und unsicher wird.
d) mit der Zeit im Schutzdienst versagt oder ausartet.
Da die "disziplinarischen" Maßnahmen des Helfers dem Schutzhund und dem Hundeführer letztlich mehr schaden als nutzen, sollte jeder vernünftige und verantwortungsbewußte Helfer es ablehnen, die ungenügende Hundeführertätigkeit durch eigene Aktionen auszugleichen.

7. Die Steuerung des Kampftriebes

Der Kampftrieb des Schutzhundes wird im Schutzdienst grundsätzlich durch die Bewegungen und Gebärden des Helfers gesteuert. Dabei bestimmt die Richtung der Bewegung und der Intensitätsgrad der Gebärden, welche Kampftriebkomponente vorrangig in welcher Form wirkt. Diese Tatsache bedeutet primär folgendes:

a)
Der Helfer kann durch seine körperliche Ausdrucksweise das Leistungsbild des Schutzhundes manipulieren und ihn z. B. gut oder schlecht aussehen lassen. Dabei ist die Möglichkeit der Manipulation um so größer, je dümmer, empfindlicher, nervenschwächer, unsicherer, unterordnungsbereiter, helferabhängiger und beutebesessener der Schutzhund ist. Dagegen kann der Helfer die Arbeitsweise des Schutzhundes um so weniger manipulieren, je mehr er anlage-und arbeitsmäßig ein echter, führiger Schutzhund ist. Da es für den Hundeführer ebenfalls viel leichter ist, einen für Außenreize empfänglicheren als unzugänglicheren Schutzhund zu manipulieren, zeigt z.B. ein beutetriebbesessener Unterhund in der Regel eine schönere sportlichere Leistung als ein kampftriebmäßig ausgeglichener Kopfhund.
b)
Der Helfer beeinflußt durch seine Arbeit rückwirkend die Zucht und das Verhalten des Schutzhundes im Alltag. Dabei wirkt sich die übermäßige Förderung und Nutzung des Beutetriebes besonders schädlich, auf die Umwelt aus. Denn durch die allgemeine Ausweitung des trainierbaren Beutetriebs können
1. viele negative Schutzhundanlagen so überdeckt werden, daß auch die weniger gut veranlagten Schutzhunde plötzlich züchterisch wertvoll erscheinen. Dieses trügerische Bild eines echten Schutzhundes ist meist sehr deutlich bei jenen Schutzhunden zu erkennen, die für den gehobenen Leistungssport getrimmt wurden.
2. die Beutetriebreaktionen des Schutzhundes ungewollt ausarten, z. B. Beißen von weglaufenden oder hinstürzenden Kindern. Dabei ist die Gefahr um so größer, je öfters der Beutetrieb des Schutzhundes einer Befriedigung bedarf und je weniger der Schutzhund die innere Reizstauung abreagieren kann.
c)
Der Helfer sollte alle Auslösefaktoren und Mischungsverhältnisse der Kampftriebkomponenten genau kennen und bewußt bei seiner Arbeit einsetzen. Dabei sollte er besonders folgende drei Punkte berücksichtigen:
1. Der Beutetrieb dominiert allgemein bei ausweichenden und flüchtenden Körperhaltungen des Helfers. Diese Erscheinung entsteht z. B. dann, wenn der Helfer
  a) dem angreifenden Schutzhund den Schutzarm seitlich mit weggedrehtem Oberkörper anbietet und nicht frontal vor der Brust.
  b) auf den angreifenden Schutzhund nicht frontal zuläuft, sondern sich von der Laufrichtung des Schutzhundes in einem spitzen Winkel entfernt.
 

c) vom Schutzhund weggeht, wegrennt oder flüchtet.

2. Die Aggression ist wie die Fortbewegung ein Mehrzweckverhalten, das im Dienst verschiedener Antriebe ausgeführt wird und die gegnerische Auseinandersetzung zwischen Artgenossen und Vertretern anderer Lebewesen umfaßt. Die Bereitschaft zur gegnerischen Auseinandersetzung (Aggressivität) kann z. B. ausgelöst werden durch
  a) Beutetiere oder bewegte Beuteobjekte (Beuteaggression).
  b) Rivalen, Eindringlinge oder Spielbereitschaft (soziale Aggression).
  c) Schreck, Schmerz oder Feind (aktiver Wehrtrieb)
  d) Überschreiten der kritischen Distanz (passiver Wehrtrieb oder Notwehrreaktion).
  e) Streitigmachen von Beute oder Lernüberforderung (Frustrations-Aggression).
3. Der Schutzdienst ist stets so zu gestalten, daß die drei Kampftriebkomponenten: Beutetrieb, Sozialtrieb und Wehrtrieb sich in ihrer Vorherrschaft situationsbedingt ablösen und nicht ein bestimmter Trieb ständig überwiegt, z. B. Beutetrieb. Dabei ist die Aggression das tragende Element jeder echten Schutzdienstarbeit und der aktive Wehrtrieb die kampfdruckerzeugende spezielle Kraft.

8. Der Gebrauch der Kampftriebkomponenten

Die in jeder Hinsicht richtige und erfolgreiche Nutzung des Beutetriebes, der sozialen Aggression und des Wehrtriebes des Schutzhundes bedingt, daß der Helfer die Entwicklung, die Eigenart und die Auswirkung der einzelnen Kampftriebkomponenten genau kennt. Die für die Praxis wichtigsten Erkenntnisse sind folgende:

a) Der Beutetrieb
Der Beutetrieb ist beim Schutzhund von Anfang an vorhanden und kann ab der 4. Woche durch spielerische Übungen gezielt geweckt und gefördert werden.
Jedoch ist der Beutetrieb umsichtig zu trainieren, weil er zwiespältig wirkt. Dies bedeutet: Der Beutetrieb kann einerseits durch ständiges Beutespiel in Stärke und Auslösbarkeit bis zur Maßlosigkeit gesteigert werden, baut aber andererseits durch ständige Auslösung mit der Zeit ab.
Die entscheidenden Nachteile aus dieser Tatsache sind folgende:
1.
Der Beutetrieb beeinträchtigt in zunehmendem Maße die Lernfähigkeit und die Führigkeit des Schutzhundes, wie er durch Beutespiele im Übermaß gesteigert wird. Dadurch ist der Schutzhund in der Aktivphase immer schwerer zu kontrollieren und reagiert nur noch auf die Beute = Beutebesessenheit.
2.
Der Beutetrieb baut mit der Zeit systematisch in dem Maße ab, wie der Schutzhund an eine gleichbleibende, belastungsfreie Reizgestaltung und Ablaufart gewöhnt wird. Dadurch wird der Schutzhund mit zunehmendem Alter unterfordert und immer gleichgül-tiger im Schutzdienst = Beuteapathie.
3.
Der Beutetrieb unterliegt aufgrund seiner natürlichen Funktion der reiz- und aktionsspezifischen Ermüdung und kann zu größeren Aktivitäten nur in bestimmten Zeitabständen oder mit entsprechend stärkerer Reizgestaltung veranlaßt werden.
Demgegenüber besteht der entscheidende Vorteil einer sinnvollen Nutzung des Beutetriebs im Schutzdienst im folgenden:
1.
Der Beutetrieb verursacht grundsätzlich keine psychische Belastung und Lernhemmung und kann daher vorrangig zur Verhaltensformung genutzt werden.
2.
Der Beutetrieb fördert bei richtigem Gebrauch bestens das Stärkegefühl und die Persönlichkeitsentwicklung des Schutzhundes.
3.
Der Beutetrieb unterstützt optimal die Entwicklung der Kampfesfreude des Schutzhundes.
b) Der Sozialtrieb
Die zu dem Sozialtrieb gehörenden einzelnen Aggressionsformen sind beim Schutzhund teils ab der 6. Lebenswoche und teils erst spät erregbar. Dabei kann die ererbte Erregbarkeit zwar nicht universell gesteigert werden wie der Beutetrieb, aber die Empfindlichkeit des Schutzhundes gegenüber einer bestimmten Reizgestaltung kann durch spezielles Training erhöht werden (Beutearbeit).
Die entscheidenden Nachteile der Sozialaggressivität sind folgende:
1.
Der Schutzhund wird einer gewissen seelischen Belastung ausgesetzt und ist dadurch etwas schwerer zu belehren und zu führen.
2.
Der Schutzhund muß zuerst lernen, die Belastung ausschließlich durch Angriff und nicht durch Flucht abzureagieren.
Dagegen besteht der entscheidende Vorteil einer sinnvollen Nutzung des Sozialtriebes im Schutzdienst in folgendem:
1.
Die soziale Aggression unterliegt nicht der reiz- und aktionsspezifischen Ermüdung und kann jederzeit aktiviert und mit dem Beutetrieb vermischt werden.
2.
Die soziale Aggression verhindert den Abbau des Beutetriebes und fördert gleichzeitig das innere Gefühl der Stärke des Schutzhundes wie der Beutetrieb.
3.
Die soziale Aggression verleiht dem freudigen Kampfverhalten des Schutzhundes den notwendigen Ernst und bereitet die Wehrarbeit vor.
c) Der Wehrtrieb
Der Wehrtrieb ist beim Schutzhund erst ab etwa dem 6. Lebensmonat richtig erregbar und unterliegt in seiner Stärkung denselben Regeln wie die soziale Aggression. Die entscheidenden Nachteile des Wehrtriebes sind folgende:
1.
Der Schutzhund wird einer starken seelischen Belastung ausgesetzt, die das Lernvermögen und die Führigkeit des Schutzhundes erheblich einschränkt.
2.
Der Schutzhund zeigt im wesentlichen nur böse, taube und unsaubere Reaktionen.
3.
Der Schutzhund muß zuvor die richtige Befreiung aus der Streßsituation sicher beherrschen.
4.
Der Schutzhund erleidet durch eine ständige starke Belastung mit der Zeit körperlichen und seelischen Schaden.
Demgegenüber besteht der entscheidende Vorteil einer sinnvollen Nutzung des Wehrtriebes im Schutzdienst in folgendem:
1.
Der Wehrtrieb zeigt den Unterschied zwischen echtem und unechtem Schutzhund deutlich auf und bestimmt den wahren Wert des Schutzhundes.
2.
Der Wehrtrieb unterliegt nicht der reiz- und aktionsspezifischen Ermüdung und kann jederzeit aktiviert und mit der sozialen Aggression zu einem hohen Triebniveau vermischt werden.
3.
Der Wehrtrieb führt dem Kampfverhalten des Schutzhundes die notwendige Intensität zu und fördert beim echten Schutzhund noch mehr das innere Gefühl der Stärke.

9. Die Verantwortung des Helfers

Der wirklich gute Helfer ist sich seiner Verantwortung gegenüber dem Verband, Verein, Züchter, Hundeführer, Schutzhund und Öffentlichkeit voll bewußt. Dies bedeutet primär, daß er

a) kompromißlos nach dem Motto handelt: "Der Schutzhund ist ein Gebrauchshund und kein Schaustück."
b) systematisch das Vereinsniveau durch objektive Arbeit anhebt und nicht zum Diener oder Lakai der Mitglieder wird.
c) konsequent die Züchter dazu veranlaßt, die Schutzhundanlagen auf breiter Basis zu verbessern.
d) ausschließlich im Teamwork mit dem Hundeführer den Schutzhund formt und nicht zum Selbstzweck.
e) konstant den Schutzhund entsprechend seinen Anlagen, seiner Entwicklung und seinem Leistungsstand fair und gezielt arbeitet.

Dabei hat der Helfer den ganzen Kampftrieb des Schutzhundes im Hinblick auf das Ausbildungsziel und die Führeigenschaften des Hundeführers auszulösen und zu leiten. Dagegen zeugt das Hemmen, Überziehen, Überdecken und Fehlleiten bestimmter Bestandteile des Kampftriebes nicht von einer verantwortungsbewußten und unvoreingenommenen Einstellung und Arbeitsweise, egal welche persönlichen Leistungen der Helfer mit seinem Schutzhund oder im Privatbereich erbringt.

Der Aufbauhelfer, Prüfungshelfer und Scheintäter hat weiterhin die einmal begonnene Formung des Schutzhundes konsequent und selbständig zu Ende zu führen. Dabei ist ein Helferwechsel nur dann zu verwirklichen, wenn der Schutzhund den Lernstoff sicher beherrscht und korrekt ausführt oder bei seinem "Lehrmeister" keinen Lernfortschritt mehr zeigt. Dagegen sollte der Helfer jede weitere Ausbildung des Schutzhundes ablehnen, wenn der Hundeführer während der Ausbildungszeit willkürlich den Helfer wechselt. Denn jeder unbedacht durchgeführte Helferwechsel beeinträchtigt immer die Arbeit des Stammhelfers, vor allem das "Herumdoktern" eines unqualifizierten "Mannes im Schutzanzug".

Das Ziel jeder vernünftigen Helfertätigkeit ist ein harter, mutiger, scharfer, sicherer, triebstarker und korrekt arbeitender Schutzhund, der seinem Hundeführer in allen Situationen absolut zuverlässig ge-horcht. Also der echte, führige Schutzhund und nicht der beutetrieb-besessene Sporthund.

10. Die Korrektur des Schutzhundes

Die zwei wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame und länger andauernde Korrektur eines hundlichen Fehlverhaltens sind der Charakter des Hundeführers und das Alter des Schutzhundes. Dabei gelten allgemein folgende Erfahrungswerte:

a) Der Zeit- und Energieaufwand für die Verbesserung einer fehlerhaften Verhaltensweise des Schutzhundes ist von vornherein vergebens, wenn der Hundeführer nicht in die Korrektur mit einbezogen wird. Denn die Fehlverhalten des Schutzhundes im Schutzdienst werden in der Regel mehr durch die falsche Führweise des Hundeführers verursacht als durch das Versagen des Helfers. Dabei sollte der Helfer jede Berichtigung sofort ablehnen oder abbrechen, wenn der Hundeführer nicht mitwirken will oder seine Führeigenschaften und sein Führverhalten nicht deutlich verbessert.
b) Die höchste Erfolgsquote ist bei Schutzhunden zu erzielen, deren Lebensalter unter 18 Monaten liegt. Denn bis zu einem Alter von 11/2 Jahren sind die Schutzhunde noch gut zu korrigieren. Dabei wird das hundliche Verhalten in der Regel über die Lernart "Lernen am Erfolg" und "Differenzdressur" verbessert.
c) Die Erfolgsquote bei Schutzhunden ab dem 18. Lebensmonat nimmt mit fortschreitender psychischer Reifung ab und erreicht bei etwa 4 Jahren den niedrigsten Wert. Dabei muß die anfangs vorherrschende Lernart der "Differenzdressur" mit zunehmendem Alter immer mehr durch die Lernart "Lernen durch Vermeiden" ersetzt werden. Daneben können traumatisch bedingte Fehlverhalten in der Regel nur noch durch entsprechende Gegentraumen relativ stabil überdeckt werden.
d) Das nachhaltige Umlernen von Schutzhunden über 4 Jahre Regel nicht möglich, weil das Fehlverhalten zu sehr ein und bereits zu einem festen Bestandteil des hundlichen Verhalten geworden ist. Dies gilt besonders für Bewegungsabläufe. Der durch starke Einwirkung über das Vermeidungslernen erreichte Erfolg ist ein Scheinerfolg und wird in kürzester Zeit durch das zur Gewohnheit gewordene Fehlverhalten wieder überdeckt, wenn der Starkzwang nicht regelmäßig wiederholt wird.

V. Die Arbeitsweise

Das Leistungsniveau und die Auslese des echten Schutzhur in erster Linie das Resultat der Arbeitsweisen von Aufbauhelfer, Prüfungshelfer und Scheintäter. Dabei hängt der Erfolg entschei von ab, daß die einzelnen Helfertypen die speziellen Anford ihres Faches genau kennen, sicher beherrschen und optimal in Praxis umsetzen.

Die neben den Arbeitsgrundlagen wichtigsten Spezialregeln Arbeitsgebiete sind folgende:

1. Der Aufbauhelfer

Der Aufbau des Schutzhundes ist einerseits die kreativste ui rerseits die schwierigste Tätigkeit der allgemeinen Helferarbe diese Arbeitsweise unterliegt keinen starren, engen Regeln, wird bis zur Prüfungsarbeit ausschließlich von folgenden Rahmenrichtlinien bestimmt:

a)   den geistig-seelischen Anlagen, der Körperbeschaffenheit, perlichen Verfassung und dem Verhalten des Schutzhunde;
b)   Den lern- und tierpsychologischen Erkenntnissen und Gäsetzmäßigkeiten im Umgang mit dem Schutzhund.
Die optimale Erfüllung dieser Richtlinien hängt unter ande der Beachtung folgender Merkpunkte ab:
a)   Der Helfer sollte vor Beginn der Aufbauarbeit unbedingt folgende allgemeine Fragen klären:
  1. Welche Zielvorstellungen hat der Hundeführer und wie erfahren ist er in der Schutzarbeit?
  Die Antwort auf diese Frage ist deshalb wichtig, weil der Helfer nicht mehr Zeit und Energie in die Aufbauarbeit investiert sollte, als der Hundeführer selbst bereit ist zu geben. Denn der Aurwand von Hundeführer und Helfer sollte gleich sein, weil sonst unweigerlich vermeidbare Probleme, Schäden, Streitpunkte etc. entstehen.
  Lösungsweg: Den Hundeführer eingehend befragen und das richtige Urteil bilden.
  2. Welches Verhältnis besteht zwischen Hundeführer und Schutzhund und wie stark kann der Hundeführer auf Grund seiner Beziehung zum Hund die Aufbauarbeit unterstützen?
  Die Antwort auf diese Frage ist für den Helfer von höchster Brisanz, weil das Verhältnis zwischen Hundeführer und Schutzhund die Art, den Aufwand und das Resultat der Aufbauarbeit am stärksten beeinflußt. Dabei gilt die Regel: Je besser die Beziehung zwischen Führer und Hund ist, desto erfolgreicher läuft die Aufbauarbeit ab und desto höher ist das Ergebnis. Die Grundlage der Beziehung zwischen Hundeführer und Schutzhund bildet die Achtung und das Vertrauen des Hundes - nicht die Folgsamkeit. Denn die Folgsamkeit des Hundes ist nur das Resultat aus der Achtung und dem Vertrauen des Hundes zum Führer oder die sichtbare Wirkung der zwei unsichtbaren Ursachen.
  Lösungsweg: Den Hundeführer mit Schutzhund in möglichst vielen Situationen genau beobachten, richtig beurteilen und die notwendigen Schlußfolgerungen ziehen.
  3. Wie alt ist der Schutzhund und wie ist sein Naturell?
  Die Antwort auf diese Frage ist für die allgemeine Arbeitsweise des Helfers von Bedeutung.
  Lösungsweg: Den Hundeführer befragen und den unangeleinten Hund bei einem Spaziergang mit dem Hundeführer genau studieren.
  4. Wie ausgeprägt sind die einzelnen Kampftriebelemente des Schutzhundes?
    Die Antwort auf diese Frage ist für die spezielle Arbeitsweise des Helfers von Bedeutung, vor allem im Hinblick auf den echten, führigen Schutzhund. Dabei gibt die Antwort gleichzeitig Aufschluß über die Art und den jeweiligen Grad der Ausdauer, der Belastbarkeit und der Aggression.
    Lösungsweg: Der Hund wird angeleint und unangeleint in An-und Abwesenheit des Hundeführers gezielt überprüft. Dabei sind die Stärken und Schwächen des Schutzhundes konsequent und bedingungslos aufzudecken, weil die Gewißheit über die Anlagen des Schutzhundes die Grundvoraussetzung für jede sinnvolle und erfolgreiche Schutzhundarbeit darstellt.
Der Helfer sollte den Aufbau des Schutzhundes rigoros ablehnen, wenn der Hundeführer diesen Test mißbilligt oder gegen die richtige Durchführung Einwände erhebt. Denn dieser Hundeführer wird auch die spätere Arbeit mit dem Schutzhund mehr negativ als positiv beeinflussen und letztlich den optimalen Aufbau verhindern. Der Dank dieses unreifen Hundeführers besteht dann obendrein noch darin, beim Versagen des Schutzhundes allein dem Helfer die Schuld zu geben und ihn zu diskriminieren.

 

Testablauf als Beispiel:

a)Beutetrieb und Ausdauer

Der Schutzhund wird an einer Stelle mit einer kurzen, reißfesten Leine oder Kette so angeleint, daß er nach rückwärts und seitlich nicht weiter als eine Armlänge ausweichen kann, z. B. in einer Zaunecke, Gebäudeecke etc. Dann nimmt der Helfer in Anwesenheit des Hundeführers zuerst freundlichen Kontakt zum Schutzhund auf und schafft eine angenehme Testsituation. Anschließend reizt der Helfer den Beutetrieb des Hundes mit einem Lappen, Sack, Schutzarm-Manschette oder Schutzarm und animiert ihn, das Beutobjekt zu fassen. Reagiert der Hund wunschgemäß, erhält er Gelegenheit zum Beute-machen und der Helfer beobachtet den weiteren Ablauf des Beutetriebes. Ist der Beutetrieb so weit ausgeprägt, daß der Schutzhund die Endhandlung (Beuteschütteln) zeigt, dann wird das belastungsfreie Beutespiel in Abwesenheit des Hundeführers systematisch gesteigert. Dabei werden der Triebgrad und die gezielte Ausdauer des Hundes festgestellt.

Falls die Anwesenheit des Hundeführers das Verhalten des Hundes in irgendeiner Form beeinträchtigt, wie Ablenkung, Absicherung, Befangenheit etc., wird der Schutzhund von Anfang an allein getestet. Gleichzeitig gibt das Verhalten des Hundes bei An- und Abwesenheit des Hundeführers einen klaren Hinweis auf das Verhältnis zwischen Hundeführer und Schutzhund sowie auf das Wesen des Hundes. Im Spiel sollte der Schutzhund locker, frei und freudig tätig sein.

b) Sozialtrieb und Belastbarkeit

Der Helfer leitet nach der Beurteilung des Beutetriebes die Spieltätigkeit geschickt in eine fordernde Beutearbeit über. Dabei wird der Schutzhund mit langsam zunehmender Intensität belastet, z. B. durch Streicheln, Tätscheln, Sprechen, Anpusten, Streitigmachen der Beute, Schreien, Schießen etc.

Die genauen Reaktionen bei den einzelnen Belastungsgraden geben einen klaren Hinweis auf die innere Sicherheit, das Stärkegefühl und die seelische Härte des Schutzhundes, vor allem in Verbindung mit der An- oder Abwesenheit des Hundeführers.

c) Wehrtrieb und Aggression

Der Helfer beginnt nach der Bewertung des Sozialtriebes dem Schutzhund während und nach dem Kampf zu drohen, z. B. durch Anknurren, am Körper oder Körperteilen festhalten etc. Dieses Drohverhalten wird systematisch gesteigert und derart erweitert, daß der Helfer dem Hund sowohl vor dem Kampf als auch abrupt aus der Ruhelage heraus droht. Dabei sollte der Schutzhund in keiner Weise in eine ausweglose Situation gedrängt werden, weil zunächst nur seine Unerschrockenheit und seine reizbare, feindselige Grundstimmung angesprochen werden sollen.

Verhält sich der Schutzhund wunschgemäß, wird er ab einem Alter von mindestens 6 Monaten ohne Beuteobjekt stark bedroht oder einer offenen Aggression ausgesetzt. Dabei sollte der Hund nicht zu stark in das Meideverhalten gedrängt werden. Denn es ist nur wichtig, daß der Grad und die Art der Selbstverteidigung ersichtlich wird. Jedoch sollte hierbei genau unterschieden werden zwischen erfahrungsbedingtem und naturveranlagtem furchtsamem, unsicherem, schneidigem etc. Wehrverhalten, welches meist durch die An- und Abwesenheit des Hundeführers geregelt werden kann.

Die Aufteilung der getesteten Anlagen nach dem Gesichtspunkt "Förderung" ergibt für Hundeführer und Helfer folgende Erkenntnis für die Verwendungs- und Aufbauart des Schutzhundes:

trainierbare Anlagen
bedingt trainierbare Anlagen innerhalb einer bestimmten Merkmalsbreite
nicht trainierbare Anlagen
BEUTETRIEB
AUSDAUER
SOZIALTRIEB
AGGRESSION
WEHRTRIEB
STÄRKEGEFÜHL
SEELISCHE HÄRTE
INNERE SICHERHEIT
UNERSCHROK-KENHEIT
REIZBARE, FEINDLICHE GRUNDSTIMMUNG

b) Der Helfer sollte den Lernstoff in möglichst viele Lernschritte zerlegen und den Schutzhund von Anfang an tierpsychologisch richtig aufbauen. Dabei sollte der Helfer besonders auf folgende Punkte achten:

1.
  Der Helfer sollte stets Schritt für Schritt vorgehen. Dabei sollte er dem Schutzhund den nächsten Übungsteil erst dann lehren, wenn dieser den vorhergehenden einwandfrei beherrscht. Denn der Arbeitsfortschritt richtet sich nicht nach der Zeit oder irgendwelchen kühnen Plänen des Hundeführers, sondern ausschließlich nach dem Verhalten des Schutzhundes.
2.
  Der Helfer sollte den Schutzhund stets den Führeigenschaften des Hundeführers entsprechend angepaßt stärken. Denn beim Schutzhund im allgemeinen und beim echten Schutzhund im besonderen müssen sich Kampftrieb und Führigkeit die Waage halten, sonst ist der Schutzhund falsch gearbeitet und wird mit der Zeit zum Problemhund.
3.
  Der Helfer sollte mit Anfängerhunden zuerst nur kurz, belastungsfrei, etwas auf Distanz und erfolgreich arbeiten. Denn die Freude am Kämpfen und Siegen ist das wichtigste Erlebnis der sehr tief und nachhaltig wirkenden ersten Lernerfahrungen des Schutzhundes. Dabei hat der Helfer seine überlegen wirkende aufrechte Körperhaltung aufzugeben und den Schutzhund mit vorgebeutem Oberkörper oder kniend gezielt anzusprechen.
4.
  Der Helfer sollte seine Aktivität stets dem jeweiligen Hundetyp anpassen. Dabei sollte er nervöse, temperamentvolle und triebstarke Schutzhunde allgemein ruhig und sachlich arbeiten, während er träge, ruhige und triebarme Schutzhunde grundsätzlich lebhaft und energisch fordern sollte.
5.
  Der Helfer sollte den Schutzhund stets am höchsten Triebpunkt, bei richtigem Anbiß und Griff sowie im Konterverhalten bestätigen. Dabei sollte er dem echten Schutzhund auf dem Höhepunkt seiner seelischen Widerstandskraft im Alter von etwa 6 Monaten ein existenzbedrohendes, verkraftbares traumatisches Erlebnis vermitteln. Denn diese Erfahrung stärkt ungemein das existentielle Kampfverhalten des Schutzhundes.
6.
  Der Helfer sollte die einzelnen Kampftriebkomponenten des Schutzhundes nicht zu schnell hintereinander ansprechen. Denn der Schutzhund benötigt immer eine gewisse Zeit, um von einem Trieb in den anderen zu gelangen.
7.
  Der Helfer sollte nach Beginn der Beutearbeit dem echten Schutzhund kein Beutespiel mehr anbieten, sondern immer ein individuell dosiertes Mischungsverhältnis aus Beutetrieb und einen der Aggressionsbetriebe. Dabei sollte der Helfer den Beute- und speziellen Aggressionstrieb des Schutzhundes
  - niemals gleich stark auslösen, z. B. Beutereiz mit gleichzeitiger Bedrohung in derselben Stärke.
  - stets so vermischen, daß in jeder Arbeitsphase eine Triebform überwiegt und keine Frustrationssituation entsteht. Dabei sollte besonders in der Endphase der Schutzdienstarbeit eine Triebform überwiegen, z. B. Beutetrieb durch das Tragen des Beuteobjekts oder Wehrtrieb durch eine existentielle Bedrohung seitens des Helfers.
8.
  Der Helfer sollte den Schutzhund in der Aufbauphase bevorzugt an der Leine, allein oder zusammen mit einem bestens ausgebildeten Althund arbeiten. Dagegen ist die sogenannte "Ringhetze" unbedingt abzulehnen, weil so eine unreife Gruppenarbeit mit vielen verschiedenen Hundetypen jeder erfolgrei-chen Aufbauarbeit entgegensteht. Die Nachteile dieser reinen Hetztätigkeit bestehen z. B. darin, daß der Schutzhund
1. weder richtig lernt, noch optimal gearbeitet werden kann.
2. seine Schwächen verdeckt und nicht gezielt erstarkt.
3. viele Fehlverhalten von seinen Artgenossen annimmt.
4. sich mehr zum Gruppenkämpfer durch Gruppenaggression als zum Einzelkämpfer entwickelt.
9.
  Der Helfer sollte die Umgebung, den Ort, das Beuteobjekt, die Schutzarmseite, das Helferbild, die Stock- und Einwirkungsart usw. öfters wechseln und den Schutzhund an die unterschiedlichsten Verhaltensweisen gewöhnen. Dabei sollte er den Schutzhund vor, während und nach dem Kampf ständig beobachten, auf sich fixieren und ihn im richtigen Augenblick gezielt anreizen.
10.
  Der Helfer sollte den Schutzhund in der Pubertätsphase vorwiegend über den Beutetrieb arbeiten, weil der Hund durch die inneren Spannungen von sich aus genug Aggression in die Schutzdienstarbeit einbringt.
c) Der Helfer sollte den Hundeführer stets in die Aurbauarbeit mit einbeziehen und darauf achten, daß dieser seine Aufgabe als Führer des Schutzhundes voll erfüllt. Dabei sollten besonders die Führeigenschaften des Hundeführers und die Führigkeit des Schutzhundes bedingungslos gefördert werden.

2. Der Prüfungshelfer

Die Vorbereitung des Schutzhundes auf eine Schutzhund- oder Internationale-Prüfung sowie das prüfungsmäßige Arbeiten am Tage der Prüfung ist jener Teilbereich der allgemeinen Helferarbeit, der dem Helfer die größte Objektivität und Korrektheit abverlangt. Denn diese Arbeitsweise unterliegt nicht nur speziellen Prüfungsregeln, sondern beeinflußt rückwirkend auch die Zucht. Diese Tatsache scheinen viele Prüfungshelfer bei ihrer Tätigkeit zu übersehen.

Damit nun aber der Richter die Leistungen des Schutzhundes in jeder Hinsicht richtig bewerten kann und der Züchter die genetisch bedingten Verhaltenselemente für die Schutzdienstarbeit gezielt verbessert, sollten bei der Prüfungsarbeit unbedingt folgende Punkte beachtet werden:

a) Der Helfer sollte die erlernten Verhaltenselemente des Schutzhundes entsprechend den Anforderungen der Prüfung zusammenstellen und den Schutzhund die notwendigen Verhaltensfolgen schrittweise und fehlerlos lehren. Dabei sollte er Hundeführer und Schutzhund ebenfalls zu einer korrekten Arbeitsweise zu veranlassen. Denn grundsätzlich zeigen Mensch und Hund bei der Prüfung dieselben Verhaltensweisen wie im Training.
Beispiel Überfall Forderung: Der Helfer tritt erst dann in Aktion, wenn der Schutzhund korrekt und aufmerksam neben dem sportlich gehenden Hundeführer in Richtung Versteck läuft.
1. Schritt: Der Helfer verläßt zur Gehrichtung des Mensch-Hund-Gespanns das Versteck zuerst schräg rückwärts, dann rechtwinklig und zum Schluß schräg vorwärts. Dabei reizt er den Schutzhund tüchtig an und bestätigt ihn bei richtigem Verhalten. Der Hundeführer folgt sofort dem Schutzhund und bringt ihn schnell wieder unter Kontrolle.
2. Schritt: Der Helfer springt aus dem Versteck und nimmt den angreifenden Schutzhund zuerst rückwärtsgehend, dann stehenbleibend und zum Schluß vorwärtsgehend in jeder Hinsicht geschickt an. Dabei droht und touchiert er den Schutzhund mit dem Stock, Peitsche usw. Ansonsten gilt Punkt 1, jedoch mit gelegentlichem Auslassen.
3. Schritt: Der Helfer tritt plötzlich aus dem Versteck und greift das Mensch-Hund-Team gezielt an. Dabei wird der Schutzhund mit zunehmender Sicherheit und Abwehrbereitschaft immer schneller und stärker beim Kampf gefordert. Ansonsten gilt Punkt 2.
4. Schritt: Der Helfer trainiert mit dem Hundeführer und Schutzhund sorgfältig den prüfungsmäßigen Ablauf der Überfall-Übung. Dabei bilden den Schwerpunkt der Helfertätigkeit nicht die geforderten Stockschläge, sondern ausschließlich Schnelligkeit und Aktivität.
b) Der Helfer sollte die Schutzhunde zwar individuell auf die Prüfung vorbereiten, aber das Prüfungsniveau nicht den Leistungen einzelner oder mehrerer Schutzhunde bzw. den Wünschen einzelner oder mehrerer Hundeführer oder Züchter anpassen. Dabei sollte der Helfer verantwortungsbewußt und ohne jede Zugeständnisse alle lei-stungsschwachen Schutzhunde aussortieren, egal welche körperlichen Vorzüge sie besitzen. Denn die inneren Anlagen des Gebrauchshundes "Schutzhund" sind wichtiger als das äußere Erscheinungsbild.
c)

Der Helfer sollte exakt nach den Regeln der einzelnen Prüfungsordnungen arbeiten und diese nicht nur vage erfüllen. Dies gilt ganz besonders bei Prüfungen, Wettkämpfen und Körungen.

     
    1.Beispiel: Stellen und Verbellen
    Die nur das Bellverhalten des Schutzhundes regelnde Formulierung "Der Hund hat den Helfer anhaltend zu verbellen" beinhaltet zwei Tatsachen:
  1. Der Schutzhund sollte ohne Unterbrechung den Helfer und nicht das Beuteobjekt Schutzarm verbellen.
  2. Das Verbellen eines Gegners ist ein gereiztes, aggressives, tiefes Warnbellen und kein freudiges, freundliches, hohes Aufforderungsbellen oder beuteerwartendes Bettelbellen.
Die uneingeschränkte Verwirklichung dieser Schutzdienstregel ist dem Schutzhund aber nur möglich, wenn der Helfer das dafür notwendige Verhaltensbild zeigt. Dies wiederum entsteht nur, wenn der Helfer wie folgt handelt:
  1. Der Helfer sollte den Schutzarm und den Schlaggegenstand so an seinen Körper halten, daß der Schutzhund direkt mit dem Helfer konfrontiert wird, ihn ungehindert fixieren und gezielt verbellen kann.
  2. Der Helfer sollte in der Verbellstation dem Schutzhund angespannt gegenüber zu stehen und ihn ruhig mit den Augen betrachten.
Dagegen werden die Anforderungen nicht erfüllt und zeugen nur von einer unqualifizierten Helferarbeit, wenn der Helfer z.B. den Schutzarm vor den Bauch oder die Brust hält und/oder einen "Hans Guckindieluft" oder eine leblose Puppe darstellt.
     
    2. Beispiel: Überfall
    Die entscheidende Formulierung für den Vorgang des Überfalls lau-tet: "Der Hundeführer wird von dem plötzlich aus seinem Versteck hervortretenden Helfer von vorn angegriffen." Diese Schutzdienstregel bedeutet für den Helfer folgendes:
  1. Der Helfer hat das Versteck sprunghaft und überfallartig zu verlassen.
  2. Der Helfer hat gegen den Hundeführer in feindlicher Absicht vorzugehen; also mit starken Droh- und Angriffsbewegungen.
  3. Der Helfer hat den Hundeführer frontal anzugreifen.

Da die Aussage keine Angaben über Zeitpunkt und Geschwindigkeit des Angriffs enthält wie: "Der Hundeführer wird von dem plötzlich aus seinem Versteck hervortretenden Helfer sofort und schnell von vorn angegriffen", kann der Helfer diese Notwendigkeit vernachlässigen.

Dagegen verhält der Helfer sich eindeutig regelwidrig, wenn er z. B. langsam oder mit Ankündigung das Versteck verläßt, mehr Beutereize als Kampfbewegungen macht oder die Gehrichtung des Hundeführers mehr oder weniger stark anschert. Dabei gilt grundsätzlich folgendes: Der Helfer handelt falsch, wenn dem Überfall der notwendige Ernst fehlt und beim Schutzhund nicht der Wehrtrieb ausgelöst wird.

    3. Beispiel: Einholen und Mutprobe
    Die Beschreibung des Verlaufs der Mutprobe ist in den einzelnen Prüfungsstufen Unterschiedlich formuliert. Die entsprechenden Sätze lauten:
  1. Schutzhundprüfung I (SchHI): "Unter heftigen drohenden Be-wegungen und Vertreibungslauten läuft der Helfer dem Hund entgegen, ohne ihn zu schlagen."
  2. Schutzhundprüfung II (SchHIl): "Dieser (der Helfer) hat nun angriffsartig mit einem biegsamen Stock in der Hand unter heftigen drohenden Bewegungen und Vertreibungslauten auf den Hund zuzulaufen, ohne jedoch nochmals nach ihm zu schlagen."
  3. Schutzhundprüfung III (SchHIII): "Sobald der Hund bis auf vier-zig Schritt herangekommen ist, dreht sich der Helfer um, läuft dem Hund entgegen und versucht, ihn unter heftig drohenden Bewegungen und Vertreibungslauten einzuschüchtern."
  4. Internationale-Prüfung I-III (IPO I-III): "Hat der Hund etwa die Hälfte des Weges zurückgelegt, so macht der Helfer kehrt, läuft dem Hund entgegen und versucht unter heftigen Drohbewegungen mit dem Stock, den Hund von sich fernzuhalten. Diese Drohbewegungen des Helfers sind nicht tiefer als etwa in Brusthöhe des Helfers durchzuführen."
Das für eine gute Schutzdienstarbeit richtige Helferbild kann der Helfer nur dem Sinn dieser unklaren Formulierungen entnehmen. Dabei sind folgende Worte wichtig:
1. "entgegenlaufen" = auf jemanden gezielt zurennen.
2. "heftig drohend" = jemanden mit Worten oder Gesten stark einzuschüchtern versuchen.
3. "angriffsartig" = gegen jemanden in feindlicher Absicht vorgehen.
4. "einschüchtern" = jemanden in Angst versetzen und den Mut zu etwas nehmen.
5. "femhalten" = jemand nicht in die Nähe kommen lassen.
Demnach ergibt sich für den Helfer folgender Verhaltensablauf:
1. Der Helfer bewegt sich nach der Kehrtwendung schnell, direkt und mit normalen Armbewegungen auf den angreifenden Schutzhund zu. Dabei läuft er nicht schräg zur Angriffsrichtung des Schutzhundes.
2. Der Helfer zeigt eindeutig eine feindselige Angriffshaltung und aggressive Bewegungsweisen. Dabei setzt er keine Beutereize, indem er z. B. von Anfang an den Schutzarm sichtbar vorstreckt, ein- oder beidseitig die Arme öfters anhebt. Ermunterungslaute ausstößt usw.
3. Der Helfer versucht den nahegekommenen Schutzhund durch plötzlichen Tempowechsel, blitzartige Bewegungen, kräftige, horizontale Stockschläge in Brusthöhe, abrupt laute Angriffsschreie einzuschüchtern und von sich fernzuhalten. Dabei sind eine gleichmäßige Gangart, geringe Beweglichkeit, hoch erhobener Stock usw. keine Abwehrbewegungen.
4. Der Helfer bringt erst kurz vor oder im Moment des Absprungs den Schutzarm in Brusthöhe, verharrt einen Moment und fängt den Schutzhund geschickt ab. Dagegen ist dieser Teil der Mutprobe nur ein dürftiges Schauspiel ohne Aussagewert, wenn der Helfer den Schutzhund nicht existentiell bedroht.
d) Der Helfer sollte bei Prüfungen, Wettkämpfen und besonders bei Körungen, Siegerprüfungen und Siegerschauen stets alle drei Kampftriebkomponenten beim Schutzhund deutlich auslösen und z.B. nicht nur den Beutetrieb. Denn die vorwiegende Arbeit über den Beutetrieb sagt nichts über den wahren Wert des Schutzhundes aus und degradiert den Schutzdienst letztlich zum nichtssagenden Getue. Das aber ist eines verantwortungsbewußten Helfers unwürdig und schadet nur der Rasse.

3. Der Scheintäter

Den Schutzhund zu dem wahren Prädikat echter, fuhriger Schutzhund zu verhelfen ist der glanzvollste Höhepunkt und gleichzeitig der gefährlichste Teil der allgemeinen Helferarbeit. Denn diese Tätigkeit verlangt einen draufgängerischen, harten Helfer, der dennoch

a) den Schutzhund in jeder Hinsicht nüchtern und sachlich betrachtet.
b) seine Handlungen konsequent auf die Gegebenheiten einstellt.
c) die notwendigen lern- und tierpsychologischen Kenntnisse besitzt.

 

 

Die Zivilarbeit selbst verläuft grundsätzlich nach denselben Rahmenrichtlinien wie die Aufbauarbeit. Dabei besteht der entscheidende Unterschied darin, daß der Scheintäter in erster Linie den Schutztrieb und der Aufbauhelfer primär den Kampftrieb des Schutzhundes fördert und formt.

Der Ausbau des hundlichen Schutzverhaltens findet ausschließlich in der normalen Umwelt des Hundeführers statt und ist lebensnah durchzuführen. Dabei sind die Orte und die Umweltbedingungen öfters zu wechseln, z. B. Wohnung, Gebäude, Straße, Brücke, Wasser, Wald, Regen, Dämmerung, Nacht, Verkehr, Schüsse usw. Das Ziel der Zivilarbeit besteht nicht darin, den Schutzhund zu einer gefährlichen Bissigkeit zu erziehen, sondern einzig in der Verwirklichung folgender zwei Punkte:

Der Schutzhund hat sofort und nur dann feindlich gegen Fremde zu reagieren, wenn

a) der Hundeführer oder ein Familienmitglied ernsthaft bedroht oder angegriffen wird.
b) der Hundeführer die feindliche Einstellung durch ein bestimmtes Signal gezielt auslöst.
Dabei hängt der Erfolg im wesentlichen ab von der engen Zusammenarbeit mit dem Hundeführer und der konsequenten Beachtung folgender Punkte:
a) Der Scheintäter hat dem Schutzhund stets gut geschützt, in Zivilkleidung sowie ohne Beuteobjekt oder spezieller Reizgestaltung gegenüberzutreten. Dabei hat er sein Aussehen öfters zu verändern und nicht obligatorisch regelmäßig den Schutztrieb des Schutzhundes auszulösen.
b) Der Scheintäter hat seine Aktionen nicht geruchlich, akustisch oder sichtbar anzukündigen und stets den Hundeführer zu bedrohen oder anzugreifen. Dabei hat der Scheintäter kurz, ernsthaft und ausdrucksreich zu arbeiten.
c) Der Scheintäter hat seine Arbeitsweise dem Schutzverhalten des Schutzhundes individuell anzupassen. Dabei hat er den Schutzhund anfangs durch deutliches Meideverhalten und später durch gelegentliches Beißenlassen zu bestätigen.
d) Der Schutzhund ist von Scheintäter und Hundeführer so lange an der Leine zu arbeiten, bis er dem Hundeführer in jeder Situation absolut sicher und zuverlässig gehorcht. Dabei hat der Hundeführer dem Schutzhund die unbedingt notwendige Führigkeit ausschließlich während der Zivilarbeit zu lehren.
e) Der Schutztrieb des Schutzhundes ist von Scheintäter und Hunderührer so mit einem bestimmten Signal zu koppeln, daß später allein dieses Signal den Schutzhund sofort zu einer feindlichen Verhaltensweise veranlaßt. Dabei hat die Verknüpfung stets aus der Ruhephase heraus und nach dem Prinzip zu erfolgen: Warnsignal - Helfereinwirkung innerhalb einer halben Sekunde.
f) Dem Schutzhund ist von Scheintäter und Hundeführer unmißverständlich zu lehren, daß er nur angreifen darf, wenn mindestens einer der beiden vorgenannten Gründe erfüllt ist. Dabei hat der Hundeführer den Schutzhund nur zu loben, wenn er beim ersten Punkt den Helfer fest gefaßt hat und beim zweiten sofort mit Aggressivität reagiert.
g) Der Schutztrieb des Schutzhundes ist auch von anderen Zivilpersonen in den unterschiedlichsten Situationen auszulösen, wenn der Schutzhund seine beschützende Aufgabe perfekt beherrscht.

 



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